Weißenhorn: Hat Enkelin eigene Oma erpresst?

Am Amtsgericht Neu-Ulm ist der Prozess gestartet

Hat eine Enkelin ihre eigene Oma in Weißenhorn erpresst? Das muss jetzt das Amtsgericht Neu-Ulm klären.

Am Mittwoch, den 11.01.2023, 09.00 Uhr, wird vor dem Schöffengericht gegen eine 30-jährige Angeklagte wegen versuchter räuberischer Erpressung unter anderem verhandelt. Die Angeklagte soll im Oktober 2020 von ihrer damals 78 Jahre alten Großmutter in Weißenhorn die Auszahlung eines Geldbetrages von 10.000 Euro gefordert haben.

Als sich diese zunächst weigerte soll die Angeklagte ihre Oma gegen eine Türe geschubst haben, wodurch diese eine Platzwunde am Kopf erlitten haben soll, wie es in einer Mitteilung heißt.

Weiterhin soll die Angeklagte ihrer Großmutter damit gedroht haben, während eines laufenden Gottesdienstes den Besuchern desselben zu verkünden, dass sie in ihrer Kindheit von ihrem verstorbenen Großvater vergewaltigt worden sei, wenn sie das Geld nicht erhalte.

Aufgrund dessen soll die Geschädigte schließlich mit der Angeklagten zu ihrer Bank in Weißenhorn gefahren sein, um das geforderte Geld dort abzuheben. Hierzu kam es letztendlich jedoch nicht, weil die Bankmitarbeiter einen sogenannten Enkeltrick-Betrug vermuteten und die Auszahlung verweigerten.

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