Wer zahlt? Prozess um Mehrkosten von Stuttgart 21 geht weiter

Mehrkosten von mehr als 4,5 Milliarden Euro

Die Frage, wer die Mehrkosten von Stuttgart 21 tragen muss, ist kompliziert. Entscheiden muss sie am Ende ein Gericht. Nun wird das Verfahren fortgesetzt.

Wer muss die milliardenschweren Mehrkosten von Stuttgart 21 bezahlen? Mit dieser Frage befasst sich derzeit das Stuttgarter Verwaltungsgericht. Am Dienstag (10.30 Uhr) setzt die zuständige Kammer die Verhandlung mehrerer Klagen der Deutschen Bahn (DB) gegen die Projektpartner von Stuttgart 21 fort (13 K 9542/16). Die Bahn will erreichen, dass sich das Land Baden-Württemberg, die Landeshauptstadt Stuttgart, der Verband Region Stuttgart und der Flughafen Stuttgart finanziell an den Mehrkosten für die Neuordnung des Stuttgarter Bahnknotens beteiligen.

Am ersten Verhandlungstag Anfang Mai hatte die Bahn angekündigt, Dutzende Klageanträge stellen zu wollen. Am Dienstag will sich das Gericht mit diesen Anträgen befassen. Der Vorsitzende Richter hatte am ersten Verhandlungstag auch angekündigt, dass es nicht mehr nur um Verfahrensfragen gehen soll, sondern auch um die Frage, ob die Bahn tatsächlich einen Anspruch auf eine weitere finanzielle Beteiligung der Projektpartner hat – und wenn ja, in welcher Höhe.

Wer zahlt? Prozess um Mehrkosten von Stuttgart 21 geht weiter

Die Deutsche Bahn, die offiziell Bauherrin von Stuttgart 21 ist, beziffert die Gesamtkosten für Stuttgart 21 derzeit auf 9,15 Milliarden Euro und hat zusätzlich einen Puffer von 640 Millionen Euro einkalkuliert. In einem Finanzierungsvertrag aus dem Jahr 2009 ist jedoch nur die Verteilung von Kosten bis zu einer Höhe von gut 4,5 Milliarden Euro geregelt.

Wer die Mehrkosten von mehr als 4,5 Milliarden Euro trägt, ist derzeit unklar. Für den Umgang mit möglichen Kostensteigerungen wurde in dem Vertrag die sogenannte Sprechklausel verankert. Was mit der Sprechklausel genau gemeint ist, ist zwischen den Projektpartnern sehr umstritten. Die Bahn geht von einer «gemeinsamen Finanzierungsverantwortung» aus und findet, dass «die Sprechklausel einen Anspruch auf weitere Finanzierungsbeteiligung begründet», wie der Konzern mitteilte. Die Projektpartner sehen das anders und pochen darauf, dass Festbeträge vereinbart worden seien.

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