Wilder Bulle vor Amtsgericht Augsburg

Verhandlung am Valentinstag

Ein Neu-Ulmer Rinderzüchter klagt gegen eine Auflage des Landratsamtes.

Weil sein Bulle zu wild sei, steht ein Rinderzüchter aus Neu-Ulm bald vor dem Verwaltungsgericht Augsburg. Er klagt gegen eine Auflage des Landratsamtes aus dem Mai 2021. Das hatte nämlich festgelegt, dass sein wilder Deckbulle von einigen Kühen ferngehalten werden muss, weil die lahmen. Durch das „Aufreiten“ des schweren Bullen, könnten die Tiere stärker verletzt werden.

Warum kann der Bulle nicht von der Herde getrennt werden?

Die Trennung kann der Rinderzüchter, laut eigener Aussage, aber auf seiner Weide nicht sicherstellen. Die Herde sei für eine solche Trennung einfach zu groß. Der Rinderzüchter klagt gegen diese Auflagen des Landratsamtes. Sollte er nämlich dagegen verstoßen, müsste er 2.000 Euro Strafe bezahlen. Verhandelt wird am Valentinstag, 14.2.2023.

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