Wird 3 Jahre am Blautopf gebaut?

Bauarbeiten werden länger dauern

Bis Ende 2022 soll die genehmungsfähige Planung für das Blautopf-Areal stehen.

Ende des Jahres soll es Details zu den Bauarbeiten am Blautopf geben. Bis zu 3 Jahre könnten die Bauarbeiten am Blautopf-Areal aber dauern, denn gebaut werden kann nur von Juni bis September. Das Planungsbüro muss einiges berücksichtigen, zum Beispiel auch die Laichzeit der Fische. Somit verlängern sich die Baumaßnahmen dadurch schon einmal.

Die Macher der Sommerbühne am Blautopf hoffen bis Oktober Bescheid zu bekommen, wie es die nächsten Jahre für sie dort aussieht. Erst dann können die Planungen für die nächste Saison beginnen. Ob eventuell ein neuer Platz für die Sommerbühne in Frage kommt, damit haben sich die Macher noch nicht beschäftigt.

Das könnte Dich auch interessieren

18.05.2026 Schwabens beliebteste Reinigungskraft Sie sorgt für Sauberkeit, Ordnung und ein gepflegtes Umfeld: die Reinigungskraft. 15.04.2026 Bürgermeisterwahl in Blaubeuren: Eine Frau und zwei Männer im Rennen ums Rathaus In Blaubeuren steht ein politischer Wechsel an, der kaum größer sein könnte. Nach 24 Jahren im Amt, also nach fast einem Vierteljahrhundert gibt Bürgermeister Jörg Seibold sein Amt ab. Damit endet eine lange Amtszeit, die die Stadt über viele Jahre geprägt hat. Bürgermeister Seibold genoss während seiner Amtszeit breite Zustimmung in der Bevölkerung: Bei seinen 21.01.2026 Sommerbühne am Blautopf 2026 – Kartenvorverkauf startet schon heute Der Sommer 2026 wirft seine ersten Schatten voraus: Ab sofort können Festivalfans die ersten Tickets für die Sommerbühne am Blautopf sichern. Das beliebte Festival in der Region bietet in diesem Jahr wieder ein abwechslungsreiches Programm – vom Jazz über Swing bis hin zu Akustik-Pop. Zu den Höhepunkten zählen Star-Trompeter Joo Kraus oder das Akustik-Highlight Frontm3n, 06.10.2025 Landgericht Ulm: Lange Haftstrafen für Handtaschenräuber Das Ulmer Landgericht blieb damit unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die für beide jeweils acht Jahre für angemessen hielt. Die Verteidiger der beiden Angeklagten hattenn dagegen vier Jahre für den Vater und zweieinhalb bis drei Jahre für den Sohn gefordert und dabei auch angeregt, die Strafe zur Bewährung auszusetzen. Die 1. Große Strafkammer machte es