Überschüssiger Wein aus Württemberg darf künftig zu Industriealkohol verarbeitet werden. Die EU-Kommission hat einem entsprechenden Antrag aus Deutschland zugestimmt. Damit soll der angespannte Weinmarkt entlastet werden.
Die Regelung gilt für Weine aus den Anbaugebieten Württemberg und Rheinhessen. Zugelassen sind Jahrgänge von 2025 und älter.
Winzer können Rotwein und Rosé destillieren lassen, wenn sie die Mengen nicht mehr regulär verkaufen können. Für jeden Liter erhalten sie eine Förderung von 43 Cent. Weitere 16 Cent sind für Transport und Brennkosten vorgesehen.
Die EU stellt dafür insgesamt 14,16 Millionen Euro bereit. Damit können höchstens rund 24 Millionen Liter Wein verarbeitet werden.
Im Weinglas landet der Alkohol anschließend nicht mehr. Er darf ausschließlich industriell genutzt werden, zum Beispiel für Desinfektionsmittel oder zur Energiegewinnung. Eine Verwendung für Lebensmittel oder Getränke ist ausgeschlossen.
Aus einem Trollinger wird also nicht plötzlich ein Schnaps – theoretisch könnte er am Ende aber bei der Reinigung oder in der Energieproduktion helfen.
Grund für die Maßnahme ist die sinkende Nachfrage. Europaweit wird weniger Wein getrunken. Als Ursachen gelten unter anderem gestiegene Preise, veränderte Gewohnheiten und eine älter werdende Bevölkerung.
Gleichzeitig ist weiterhin viel Wein auf dem Markt. Gerade für das Anbaugebiet Württemberg ist das ein Problem: Es gehört zu den größten Weinregionen Deutschlands und ist besonders für seine roten Rebsorten bekannt.