13 Wildunfälle registrierte das Polizeipräsidium Ulm in seinem Zuständigkeitsbereich von Donnerstag auf Freitag. Die meisten Unfälle im Landkreis Biberach (7) und Göppingen (4), Heidenheim (1), Alb-Donau-Kreis (1). Insgesamt entstand ein Sachschaden von etwa 16.000 Euro. Verletzte gab es keine.
Die Wildunfälle häufen sich derzeit wieder: Im Bereich des Ulmer Polizeipräsidiums sind über Nacht 13 Wildunfälle registriert worden. Die meisten davon im Kreis Biberach, nämlich gleich sieben. Bei Kirchberg z.B. fuhr eine 33-Jährige gegen 1 Uhr nachts auf der B312 als eine Rotte Wildschweine die Fahrbahn kreuzte. Die Frau rammte eines der Tiere, das dann an der Unfallstelle verendete. Das Auto musste abgeschleppt werden. Geschätzter Sachschaden: etwa 3.000 Euro.
Die Polizei rät, besonders in den frühen Morgenstunden, bei Dämmerung und in der Nacht mit Wildwechsel zu rechnen. Besondere Vorsicht gilt auf Straßen, die durch Warnschilder gekennzeichnet sind. Denn die Schilder werden gerade dort aufgestellt, wo sich häufig Wildunfälle ereignen. Dort halten sich Tiere gerne auf Grünstreifen, Feldern und Wiesen auf. Autofahrer sollen hier langsam fahren, aufmerksam und bremsbereit sein.
Sind Wildtiere neben oder auf der Straße, gilt für Autofahrer: Abblenden, bremsen, hupen und erforderlichenfalls anhalten. Das Tier hat so die Möglichkeit zur Flucht. Mit der Warnblinkanlage werden nachfolgende Autofahrer gewarnt. Für den Hintermann gilt: Sicherheitsabstand einhalten, denn der Vorausfahrende muss vielleicht wegen Wild plötzlich bremsen.
Sind die Tiere weg, kann mit Schrittgeschwindigkeit weitergefahren werden.
Wildtiere halten sich oft in Gruppen auf. Sieht man eines, können weitere Tiere in der Nähe sein. Kommt es trotzdem zum Unfall, muss die Unfallstelle umgehend abgesichert werden. Also Warnblinklicht einschalten und Warndreieck aufstellen.
Verletzte oder getötete Wildtiere dürfen auf keinen Fall angefasst oder mitgenommen werden. Die verletzten Tiere könnten in Panik geraten oder mit Krankheiten infiziert sein. Am besten ist, die Polizei zu verständigen. Die informiert den zuständigen Jagdpächter. Eine Wildunfallbescheinigung erhält der Autofahrer dann bei der Polizei. Damit kann er seinen Schaden am Auto bei der Kaskoversicherung geltend machen.