Der Mann hatte in der Schweiz einen Ferrari 456 gekauft und wollte das Fahrzeug „am Zoll vorbei“ in die EU bringen. Doch auf halber Strecke war Schluss: Zollbeamte der Kontrolleinheit Friedrichshafen stoppten das Gespann und überprüften den auf dem Anhänger transportierten Sportwagen.
Bei der Kontrolle stellten die Zöllner fest, dass der Mann keine erforderlichen Abfertigungsnachweise für die Einfuhr des Ferraris vorweisen konnte. Ein klarer Fall von Steuerverstößen, denn bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern wie der Schweiz müssen Fahrzeuge verzollt und die Einfuhrumsatzsteuer beglichen werden.
Für den Fahrer wurde es daraufhin kostspielig: Der Niederländer musste 12.200 Euro Einfuhrabgaben sowie 5.000 Euro Strafsicherheit zahlen, bevor er seine Weiterfahrt fortsetzen durfte. Doch damit ist die Sache nicht erledigt. Gegen den Mann läuft nun ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung. Die Strafsachenstelle des Hauptzollamts Ulm hat die Ermittlungen übernommen.