Jetzt hat die Testpflicht auch die Stadtverwaltung in Neu-Ulm erreicht – Der Zutritt ist nur unter der Einhaltung der 3G-Regel erlaubt.
Aufgrund der aktuellen Pandemielage bittet die Stadtverwaltung alle Bürger darum, für die Erledigung ihrer Anliegen auf persönliche Termine im Rathaus, dem Bürgerbüro und den Außenstellen zu verzichten und sich stattdessen per Telefon, Mail oder Fax an die zuständigen Beschäftigten zu wenden. Sollte ein persönliches Erscheinen nötig sein, ist dies ab Mittwoch, 1. Dezember nur noch unter Einhaltung der 3G-Reglung möglich.
Die Bürger müssen eine gültige Impf- oder Genesenenbescheinigung oder einen aktuellen negativen und maximal 24 Stunden alten Antigen-Schnelltest beziehungsweise einen maximal 48 Stunden alten PCR-Test vorweisen.
Darüber hinaus bittet die Verwaltung grundsätzlich zur Vermeidung von Wartezeiten bei Besuchen im Rathaus um eine vorherige Terminvereinbarung. Für das Bürgerbüro besteht die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung unter https://tempus-termine.com/termine/index.php?anlagennr=50.
Weiter ist Folgendes zu beachten: