Ab jetzt ist der Zutritt zur Uniklinik mit FFP2-Maske oder einem negativen Corona-Test möglich.
Gemäß der Vierten Verordnung zur Änderung der Corona-Verordnung des Landes mit Wirkung ab 18. Januar 2021 wurden die Zutrittsregelungen für Besucher zu baden-württembergischen Kliniken erneut geändert.
Der Zutritt zum Universitätsklinikum Ulm für Besucher, die die Klinik derzeit ohnehin nur mit Ausnahmegenehmigung betreten dürfen, und externe Personen ist daher seit Montag, 18. Januar wieder mit einer FFP2 Maske ohne Ventil möglich. Ein zusätzlicher negativer Antigen- bzw. PCR-Test ist nicht mehr zwingend notwendig.
Patienten, die zu einer ambulanten Behandlung in die Klinik kommen sowie medizinisch notwendige Begleitpersonen müssen ebenfalls eine FFP2-Maske ohne Ventil tragen.