Zwei Fälle von Geflügelpest nachgewiesen

Landkreis Günzburg betroffen

Im Landkreis Günzburg sind zwei Fälle von Geflügelpest nachgewiesen worden.

Bei zwei toten Weißstörchen, die im Leipheimer Moos bei Riedheim aufgefundenen worden sind, hat das Friederich-Löffler-Institut (FLI) am 24. Februar 2022 den Nachweis des Geflügelpestvirus vom Subtyp H5N1 bestätigt. Damit wurde in diesem Winter im Landkreis Günzburg zum ersten Mal diese hochansteckende Variante des Influenzavirus bei Wildvögeln nachgewiesen. Der Subtyp H5N1 hat seit Mitte Oktober 2021 deutschlandweit vermehrt zu Ausbrüchen bei Wildvögeln, wie Wildgänsen, Wildenten, Möwen und Greifvögeln, aber auch in Geflügelbeständen, geführt.

Das Landratsamt Günzburg ruft deshalb alle Geflügelhalter nochmals zu erhöhter Vorsicht und zum Einhalten strikter Biosicherheitsmaßnahmen auf. Mit einer Allgemeinverfügung vom 9. Dezember 2021 wurden aufgrund der hohen Gefahr einer Einschleppung des Virus aus der Wildvogelpopulation in Hausgeflügelbestände bereits Vorkehrungen für alle Geflügelhalter angeordnet. Darin werden neben verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen (Verwendung von Schutzkleidung, Reinigung und Desinfektion von Ställen, Fahrzeugen und Gerätschaften), weitere Vorbeugungen wie beispielsweise ein Verbot von Ausstellungen und Märkten, ein Fütterungsverbot von Wildvögeln sowie eine Untersuchungspflicht bei Händlern, die Tiere im Rahmen des mobilen Handels abgeben, geregelt.

Durch die konsequente Einhaltung der verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- und Nutzgeflügel vermieden und so eine Einschleppung in die Geflügelhaltungen verhindert werden.

Geflügelhalter können ihren Bestand schützen, indem sie den Freilauf durch ein engmaschiges Netz überspannen oder die Tiere vorübergehende in einer Voliere oder im Stall unterbringen und so den Kontakt mit Wildvögeln verhindern.

Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht nachgewiesen geworden. Tote oder kranke Tiere sollten von Bürgerinnen und Bürgern nicht berührt und eingesammelt werden. Funde von totem Wassergeflügel oder Greifvögeln sollen dem Veterinäramt am Landratsamt Günzburg gemeldet werden.

Eine Übersicht über die aktuellen Geflügelpest-Fälle in Bayern bietet die Internetseite des LGL: HIER KLICKEN

Ein Merkblatt mit Sicherheitsmaßnahmen speziell für kleine Geflügelhaltungen wurde vom FLI erstellt: HIER KLICKEN

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