Zwei Fälle von Hasenpest im Kreis Neu-Ulm aufgetreten

Tote Tiere sofort melden!

Im Kreis Neu-Ulm sind zwei Fälle von Hasenpest aufgetreten. Die Behörden sind alarmiert.

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat bei zwei verendet aufgefundenen Hasen auf dem Parkplatz beim Auwald-Spielplatz im Gemeindegebiet Nersingen im Landkreis Neu-Ulm Tularämie, umgangssprachlich Hasen- oder Nagerpest, festgestellt.

Bei der Hasenpest handelt es sich um eine bakterielle Erkrankung, die vor allem bei wildlebenden Tieren vorkommt. Die Hasenpest kommt vorwiegend bei Nagetieren, aber auch bei anderen Tieren vor und kann auch auf Menschen übertragen werden (sogenannte Zoonose).

Die auffälligsten Symptome bei lebenden, mit Tularämie infizierten Tieren sind Schwäche, Fieber und verändertes Verhalten, zum Beispiel das Ausbleiben des Fluchtreflexes. Betroffene Tiere magern ab, zeigen struppiges Fell, einen schwankenden Gang und werden apathisch. In der Regel verenden die Tiere nach wenigen Tagen. In seltenen Fällen führt eine chronische Verlaufsform unter zunehmender Entkräftung erst nach etwa 14 Tagen zum Tod. Haustiere, wie auch Menschen, sind keine Hauptwirte, sondern Nebenwirte und können ebenfalls an der Tularämie schwer erkranken. Deshalb ist es sinnvoll, in Gebieten, in denen Tularämiefälle amtlich nachgewiesen sind, Kontakt zu lebenden sowie verendeten Wildtieren zu vermeiden und Hunde anzuleinen.

Vorsicht walten lassen – aber kein Grund zur Panik

Laut Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit infizieren sich Menschen vor allem bei intensivem Kontakt mit erkrankten oder verendeten Tieren oder deren Ausscheidungen bzw. beim Umgang mit Kadavern, insbesondere beim Enthäuten und Ausnehmen erlegten Wildes. Laut LGL und Bayerischem Jagverband sind jedoch nur wenige aufgetretene Fälle bei Menschen bekannt. Die Krankheit beginnt mit unspezifischen, grippeartigen Symptomen wie Kopf- und Gliederschmerzen, Fieber, Schüttelfrost und Mattigkeit. Eine erfolgreiche Behandlung ist besonders bei rechtzeitiger Diagnose mit Antibiotika gut möglich.

Das Landratsamt Neu-Ulm rät besonders um den Parkplatz beim Auwald-Spielplatz zu Achtsamkeit und empfiehlt folgende allgemeine Vorsichtsmaßnahmen:

Bitte fassen Sie Kadaver nicht an und melden Sie diese beim Veterinärdienst des Landratsamtes Neu-Ulm unter der Rufnummer 0731/7040-70106. Bei Fragen zur menschlichen Gesundheit in Bezug auf Tularämie wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsamt Neu-Ulm unter der 0731/7040-11180.

Nähere Informationen sind auch auf der Internetseite des LGL abrufbar.

Das könnte Dich auch interessieren

17.02.2025 Chlorung der Bibertaler Wasserversorgung eingestellt Die vorsorgliche Chlorung des Trinkwassers im Bibertal wurde nun in enger Abstimmung mit den Gesundheitsämtern der Landkreise Günzburg und Neu-Ulm im gesamten Versorgungsgebiet Anfang Januar erfolgreich beendet, wie die SWU Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm mitteilen. Dieser Schritt wurde nach umfangreichen mikrobiologischen Untersuchungen möglich, die über einen längeren Zeitraum hinweg keine Auffälligkeiten mehr zeigten, Proben einwandfrei Voraussetzung für 12.02.2025 Container mit 20 Tonnen Asbest in Reutti gestohlen In der Zeit vom 3. bis 7. Februar haben bislang unbekannte Täter auf einer Baustelle in der Neu-Ulmer Straße ordentlich zugeschlagen – und das im wahrsten Sinne des Wortes! Ein kompletter weißer Schuttcontainer mit rund 20 Tonnen Asbest wurde einfach mitgenommen. Die bisherigen Ermittlungen deuten darauf hin, dass die Diebe mit einem passenden LKW angerückt 11.02.2025 Staatsanwaltschaft Ulm für Bauschaum-Sabotage zuständig Die Staatsanwaltschaft in Ulm hat zentral die Ermittlungen im Zusammenhang mit Sabotageakten gegen Autos in mehreren Bundesländern übernommen. Das teilte ein Behördensprecher auf Anfrage mit. Demnach geht es um rund 170 Fahrzeuge in Baden-Württemberg, Bayern und Brandenburg. Inzwischen wird gegen vier Tatverdächtige aus Baden-Württemberg ermittelt. Die vier Männer aus dem Raum Ulm sind 17, 18, 07.02.2025 U18-Wahl im Landkreis Neu-Ulm beginnt Die U18-Wahl ist eine bundesweite Aktion, die jungen Menschen eine erste Erfahrung mit demokratischen Wahlen ermöglicht. Sie ist zwar nicht offiziell, bildet aber den Ablauf einer regulären Wahl nach. Dabei können alle unter 18 Jahren wählen – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Wann und wo wird gewählt? Die U18-Wahl findet im Vorfeld der Bundestagswahl statt, konkret