Amtsgericht Günzburg: Freispruch für Pfarrer

Ein Hammer zur Urteilsverkündung

Freispruch von sexueller Nötigung

Der Pfarrer soll vor fünf Jahren im Pfarrhaus eine Frau an den Brüsten angefasst und ihr in den Schritt gefasst haben. Der 83-jährige Angeklagte hatte die Tat stets bestritten. In seiner Urteilsbegründung begründete der Richter den Freispruch mit der Unschulds-Vermutung. Zu viele Fragen seien offengeblieben, die Tat ließe sich nicht zweifelsfrei nachweisen, daher der Freispruch.

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