Der bayrische Ministerpräsident Markus Söder hat heute auf einer Pressekonferenz bekannt gegeben hat, dass der Freistaat ab Mitternacht eine „Ausgangsbeschränkung“ zur Eindämmung des Coronavirus verhängt. Dieser Beschluss gilt für vorläufig zwei Wochen.
Doch was bedeutet das jetzt für uns und die Menschen in Bayern? Die Gastronomie muss jedenfalls ab morgen komplett schließen (Ausnahme Lieferdienste), auch Friseure und Baumärkte müssen zu machen. Aber was darf ich als Bürger denn jetzt noch in Bayern machen?
Ihr dürft euer Grundstück nur noch in folgenden Fällen verlassen:
- Hin- und Rückweg zur Arbeit
- Einkäufe für den Bedarf des täglichen Lebens (nur alleine)
- Besuche von Arztpraxen, Gesundheitspraxen
- Apothekenbesuche
- Besuche von Filialen der Deutschen Post
- Tanken an Tankstellen
- Geldabheben bei Banken
- Hilfeleistungen für Bedürftige
- Spaziergänge alleine oder mit den Menschen, mit denen man zusammen wohnt
- Besuche bei getrennt lebenden Kindern oder Partnern
- Versorgung von Tieren
Bei nicht einhalten der Ausgangsbeschränkung können Hohe Bußgelder anfallen, wie Bayerns Innenminister Joachim Herrmann ebenfalls auf der Pressekonferenz mitgeteilt hat: „Nach dem Infektionsschutzgesetz sind Bußgelder bis zu 25.000 Euro möglich.“