Laut Medienberichten sorgt ein bürokratischer Vorgang in Weingarten für großes Unverständnis. Die Agentur für Arbeit hat demnach zwei Flüchtlingen die Genehmigung für eine Arbeitsstelle verweigert – nicht etwa, weil der Job nicht zumutbar wäre, sondern weil das Gehalt zu niedrig sei. Das Kuriose: Die Bezahlung hätte dem gesetzlichen Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde entsprochen – genauso viel wie die deutschen Kollegen in der Firma SV Druck verdienen. Doch die Behörde fordert für die beiden Asylbewerber einen höheren Lohn von mindestens 14 Euro pro Stunde, da dies dem „ortsüblichen Entgelt“ entspreche.
Arbeitgeber in der Zwickmühle
Die Firma SV Druck, eine Tochter der Schwäbischen Zeitung, wollte die beiden 24-jährigen, kurdischen Zwillings-Brüder aus der Türkei als Versandhelfer einstellen. Nachdem die Arbeitsverträge bereits unterzeichnet waren, scheiterte die Beschäftigung an der Zustimmung der Behörden. Die Agentur für Arbeit verweigerte die Genehmigung mit Verweis auf das Aufenthaltsgesetz, das eine Prüfung der Arbeitsbedingungen vorschreibt. Demnach müsse mindestens der ortsübliche Lohn gezahlt werden – in diesem Fall 14 Euro pro Stunde.
Für das Unternehmen stellte sich damit eine unlösbare Situation: Würden die Flüchtlinge den höheren Lohn erhalten, gäbe es einen deutlichen Unterschied zu den bereits beschäftigten Kollegen. „Das würde den Betriebsfrieden erheblich stören“, erklärte Rainer Zimmer, Geschäftsführer der SV Druck gegenüber der BILD. Um Konflikte innerhalb der Belegschaft zu vermeiden, entschied die Firma letztlich, die Verträge wieder zu kündigen – noch bevor die Brüder überhaupt ihren ersten Arbeitstag antreten konnten.
Flüchtlinge bleiben ohne Arbeit
Für die beiden jungen Männer ist die Entscheidung besonders bitter. Sie wollten arbeiten, sich integrieren und finanziell unabhängig werden – nun bleibt ihnen nur der Gang zum Sozialamt. Statt eines regulären Einkommens erhalten sie weiterhin staatliche Unterstützung in Höhe von 441 Euro pro Monat.
Diskussion über Sinnhaftigkeit der Regelung
Der Fall sorgt nun für hitzige Diskussionen. Kritiker werfen der Bundesagentur für Arbeit vor, durch starre Vorschriften genau das Gegenteil von Integration zu bewirken. Auch die Frage, warum eine Behörde über den gesetzlichen Mindestlohn hinaus Löhne vorschreiben kann, wird kontrovers diskutiert. Die Agentur für Arbeit verteidigt ihr Vorgehen mit der gesetzlichen Verpflichtung zur Prüfung der Arbeitsbedingungen gemäß § 39 Aufenthaltsgesetz. Dennoch bleibt ein fader Beigeschmack: Zwei motivierte Arbeitskräfte hätten sofort anfangen können, doch bürokratische Hürden haben dies verhindert.
Obwohl die Agentur für Arbeit also formal korrekt gehandelt hat, zeigt der Fall eindrücklich, wie realitätsfremde Regelungen praktische Probleme verursachen können. Die beiden Flüchtlinge wollten arbeiten, die Firma wollte sie einstellen – doch eine Vorschrift machte dem Vorhaben einen Strich durch die Rechnung.
Nun bleibt die Frage, ob solche Entscheidungen wirklich im Sinne der Integration sind oder ob hier dringend Nachbesserungen nötig wären.