Bewährungsstrafe nach tödlichem Verkehrsunfall in Blaustein

Unfall, Polizei, Symbol — © Thomas Heckmann
Thomas Heckmann

Nach einem tragischen Verkehrsunfall im August 2024 hat das Amtsgericht Ulm nun einen Strafbefehl gegen den damals 85-jährigen Autofahrer erlassen. Der Mann war am 15. August gegen 14 Uhr auf der Ulmer Straße in Blaustein nach links von der Fahrbahn abgekommen, hatte die Gegenfahrbahn überquert und war auf den Gehweg gefahren. Dort erfasste er eine Mutter und ihre achtjährige Tochter.

Die Frau wurde seitlich getroffen, das Mädchen frontal. Das Kind erlitt ein schweres Schädel-Hirn-Trauma und verstarb noch an der Unfallstelle. Die Mutter kam mit einem Schock sowie Schürfwunden und Prellungen davon.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vor und beantragte einen Strafbefehl. Diesem Antrag entsprach das Amtsgericht Ulm: Der Fahrer wurde im Juni 2025 zu zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Zusätzlich muss er einen höheren vierstelligen Geldbetrag an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Seine Fahrerlaubnis wurde endgültig entzogen.

Der Mann akzeptierte den Strafbefehl – das Urteil ist damit rechtskräftig, eine Hauptverhandlung fand nicht statt.

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