Jeder Autofahrer kennt es: Es steht schon wieder jemand vor der Einfahrt. Nicht all zu selten kommt es zum Haare ausreißen, wenn es um Falschparker geht.
Vor allem in der Stadt zu wohnen macht das Parken nicht einfacher. Viele klagen täglich über das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer und es scheint oft aussichtslos. Doch was ist eigentlich erlaubt und haben wir das Recht uns aufzuregen? Der ADAC hat die wichtigsten Fragen zusammengefasst:
Darf man einen Parkplatz freihalten oder blockieren?
Weder noch. Beides ist unter keinen Umständen zulässig, weil man dadurch Verkehrshindernisse in den Verkehr bringt. Manche gehen so weit, dass sie Kartons oder Europaletten auf den Parkplatz stellen. Wird man dabei erwischt, kann es schnell mal zu einer Geldbuße von 60€ kommen.
Andererseits ist es untersagt, die Person aus der Parklücke mit dem PKW zu drängen. Dieses Verhalten wird als Nötigung eingestuft und ist strafrechtlich verfolgbar.
Das Sprichwort "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst." ist beim korrekten Parken wohl zutreffend. Vorrang haben diejenigen, die die Parklücken unmittelbar als erstes erreichen. Dabei ist aber wichtig zu beachten: Vorrang hat der rechte Verkehr nur auf der rechten Seite und umgekehrt. Man darf nicht entgegen der Fahrtrichtung parken, außer in Einbahnstraßen, auf Straßen mit Schienen auf der rechten Seite und im verkehrsberuhigten Bereich, aber auch nur wenn die markierten Parkflächen es zulassen.