Für Verbraucher bringt das Jahr 2022 viele Neuerungen. Welche das genau sind lesen Sie hier.
Die Impfpflicht für Pflegepersonal kommt, Trennungskinder sollen mehr Unterhalt bekommen und der Mindestlohn wird erhöht - Das sind nur wenige der Neuerungen. Hier ein Überblick:
- Mindestlohnerhöhung
- Mindestvergütung für Azubis
- Coronabonus bis März steuerfrei
- Impfpflicht für Pflegepersonal
- Kurzarbeit
- Dauerhafte Entlastungsleistung für Alleinerziehende
- Mehr Unterhalt für Trennungskinder
- Anhebung der Hartz-IV-Sätze
- Mehr Rente
- Pfandpflicht
- Verbot von Plastiktüten
- Rücknahme von Elektrogeräten
- Neue Postpreise
- Alte Führerscheine
- Finanzielle Entlastung für Pflegebedürftige
- Ticketverkauf in Zügen
- Digitale Krankmeldung
- Verträge schneller kündbar
- Wahl zum Bundespräsidenten
- Benzinpreise
- Abbiegeassistent für Busse und LKW
- Ausstieg aus der Kernernergie
Mindestlohnerhöhung
Der gesetzliche Mindestlohn steigt am 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro pro Stunde (brutto). Aktuell sind es 9,60 Euro auf die Stunde. Ab 1. Juli sind 10,45 Euro vorgeschrieben. Diese Erhöhungen wurden bereits im Juni 2020 beschlossen. Die neue Bundesregierung hat jedoch angekündigt, dass sie den Mindestlohn auf zwölf Euro erhöhen wollen. Auch verschiedene Branchenmindestlöhne steigen 2022, unter anderem die für Gebäudereiniger und Elektriker.
Mindestvergütung für Azubis
Der "Mindestlohn für Azubis", der 2020 eingeführt wurde, wird angehoben. Wer 2022 eine Ausbildung beginnt, wird mindestens 585 Euro pro Monat erhalten. Das entspricht 35 Euro mehr, als Azubis im ersten Lehrjahr 2021 verdienten. Die Regelung gilt nur für Ausbildungsverträge, die außerhalb der Tarifbindung liegen.
Coronabonus bis März steuerfrei
Bis Ende März sollten Unternehmen ihren Mitarbeitern die Sonderzahlung ausgezahlt haben, wenn sie ihnen in der Corona-Krise eine extra Zahlung zugute kommen lassen wollen. Bis dahin müssen auf Beträge von insgesamt bis zu 1.500 Euro pro Person keine Steuern und Sozialabgaben gezahlt werden. Voraussetzung dafür ist ein Bezug zur Pandemie und, dass die Prämie zusätzlich zum normalen Lohn ausgezahlt wird. Die Regel gilt auch für Minijobber – der Bonus wird nicht als Entgelt gezählt, wodurch die 450-Euro-Grenze nicht überschritten wird.