Das ändert sich 2022!

Impfpflicht für Pflegepersonal
Der Bundestag hat heute die erste begrenzte Impfpflicht beschlossen. So sollen Menschen, die in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Pflegeheimen und Kliniken arbeiten, bis 15. März 2022 einen Nachweis als Geimpfte oder Genesene vorlegen müssen.
Kurzarbeit
Die Erleichterungen und Sonderregelungen bei der Kurzarbeit wegen der Corona-Pandemie gelten vorerst noch bis 31. März 2022. Die Sozialversicherungsbeiträge werden aber nicht mehr vollständig erstattet, sondern nur noch zur Hälfte.
Dauerhafte Entlastungsleistung für Alleinerziehende
Einen Freibetrag bei der Lohn- und Einkommensteuer räumt der Entlastungsbetrag ein. Im Zuge der besonderen Belastungen durch die Pandemie wurde er 2020 und 2021 von 1.908 Euro auf nun 4.008 Euro angehoben. Ab 2022 wird der Betrag dauerhaft gewährt.
Mehr Unterhalt für Trennungskinder
Die Düsseldorfer Tabelle wird auch 2022 wieder angepasst. Sie gilt bundesweit als Richtlinie zur Bemessung eines angemessenen Kindesunterhalts. Für Kinder bis fünf Jahre wird der Mindestunterhalt auf 396 Euro steigen. Kinder zwischen sechs und elf Jahren haben dann Anspruch auf 455 Euro, vier Euro mehr als bislang. In der dritten Altersgruppe bis zur Volljährigkeit sind es 533 Euro, das sind fünf Euro mehr.
Anhebung der Hartz-IV-Sätze
Ab 1. Januar bekommen Menschen, die Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe beziehen, 0,76 Prozent mehr Geld, ebenso wie Bezieher von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Für Alleinstehende steigt der Regelsatz damit um drei Euro auf 449 Euro im Monat, für Paare ebenfalls um drei Euro auf 404 Euro pro Person und Monat.
Mehr Rente
Nach der Nullrunde 2021 können Rentnerinnen und Rentner ab Juli 2022 mit höheren Bezügen rechnen. Nach Schätzungen der alten Bundesregierung liegt das Plus wohl zwischen vier und sechs Prozent, wobei es im Osten etwas höher ausfallen dürfte als in Westdeutschland. Die endgültigen Zahlen werden im März feststehen.
Was sich 2022 sonst noch ändert:
Pfandpflicht
Ab dem 1. Januar sind alle Getränkedosen und Einwegflaschen pfandpflichtig. Restbestände von Dosen und Flaschen ohne Pfand darf der Einzelhandel noch bis zum 1. Juni verkaufen.
Verbot von Plastiktüten
Ab dem 1. Januar 2022 dürfen keine Plastiktüten mehr angeboten werden. Ausgenommen sind stabile Mehrweg-Tüten sowie die dünnen Plastikbeutel, die man in der Obst- und Gemüseabteilung findet.
Rücknahme von Elektrogeräten
Die Supermärkte und Discounter müssen ab dem 1. Januar alte Elektrogeräte von Kunden zurücknehmen.
Neue Postpreise
Neue Preise bei der Post soll es ebenfalls ab Januar geben. Postkarten und Briefe werden teurer. Eine Postkarte innerhalb von Deutschland wird auf 70 Cent erhöht. Der Standardbrief wird 85 Cent kosten, der Kompaktbrief 1 Euro, der Großbrief 1,60 Euro und der Maxibrief 2,75 Euro.
Alte Führerscheine müssen eingetauscht werden
Personen, die noch einen grauen oder rosafarbenen Führerschein haben, müssen diesen gegen einen neuen Führerschein im Scheckkartenformat bis zum 19. Januar eintauschen.
Finanzielle Entlastung für Pflegebedürftige
Pflegebedürftige sollen finanziell besser unterstützt werden. Personen, die mehr als 24 Monate Pflege benötigen, sollen um rund 410 Euro und nach 36 Monaten Pflege um rund 638 Euro entlastet werden.
Ticketverkauf in Zügen nicht mehr möglich
Ab dem 1. Januar ist der Ticketverkauf in Fernzügen nicht mehr möglich. Man wird keine Tickets mehr durch das Zugpersonal kaufen können. Die Tickets könnt Ihr über die Bahn-App oder vor der Abfahrt am Fahrschein-Automaten im Bahnhof kaufen.
Digitale Krankmeldungen
Ab dem 1. Juli werden Arbeitgeber ihre Krankmeldungen digital von den Krankenkassen zugeschickt bekommen. Die gelben Scheine vom Arzt wird es allerdings weiterhin noch geben. Die Arztpraxen sollen die Krankmeldung bereits ab Januar verpflichtend an die Krankenkassen übermitteln.
Verträge schneller kündbar
Verträge dürfen ab dem 1. März nur noch eine Kündigungsfrist von einem Monat haben. Wird die Frist verpasst, verlängern sich die Verträge nur noch um einen Monat, bis sie gekündigt werden.
Wahl zum Bundespräsidenten
Am 13. Januar wird der neue Bundespräsident von der Bundesversammlung gewählt.