Esslingen: Haft nach Messerattacke an Schule

Ein Hammer zur Urteilsverkündung

Mann soll auch in Psychiatrie

Er soll nach der Entscheidung des Landgerichts zudem in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden. Bei dem Angriff im Juni vergangenen Jahres hatte der 25-Jährige ein Mädchen angegriffen und verletzt. Auch eine Betreuerin erlitt Verletzungen.

Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine Freiheitsstrafe von mehr als zehn Jahren plädiert. Weil der Verurteilte sich selbst gestellt, umfassend gestanden und zuvor nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten war, blieb das Gericht unter dieser Forderung. «Sie sind psychisch krank», sagte der Richter zum niederländischen Angeklagten. Er habe eine schwere, kombinierte Persönlichkeitsstörung. Auch das habe bei der Milderung eine Rolle gespielt.

Bei der Attacke war auch eine Betreuerin verletzt worden, die dem Mädchen zur Hilfe gekommen war. «Sie waren der Schutzengel und das größte Glück des Mädchens», sagte der Richter bei der Urteilsverkündung zur Betreuerin. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Az: 19 Ks 115 Js 59938/22)

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