Freispruch im Paketbomben-Prozess

Poststelle Briefbomber — © Polizei Baden-Württemberg
Polizei Baden-Württemberg

Das Landgericht Heidelberg hat im Prozess um explosive Postsendungen an Lebensmittelfirmen – auch in Bayern – einen Rentner freigesprochen.




Freispruch im Paketbomben-Prozess! Der Angeklagte müsse nur eine Geldstrafe wegen des unerlaubten Besitzes von Munition zahlen, hieß es bei der Urteilsverkündung am heutigen Freitag (19.11.2021). Dieser Fall hat mit den explosiven Postsendungen nichts zu tun. Die Munition war zufällig entdeckt worden.

Der Ulmer hatte stets seine Unschuld beteuert

Die Serie der explosiven Postsendungen hatte am 16. Februar in Eppelheim in Baden-Württemberg begonnen. Dort war in der Warenannahme des Getränkeherstellers ADM Wild ein Mann durch eine Verpuffung verletzt worden als er ein Paket annahm. Am Folgetag kam es beim Öffnen eines Briefes in der Lidl-Zentrale im baden-württembergischen Neckarsulm zu einer Explosion mit drei Verletzten. Ein drittes Paket, das an den Babynahrungshersteller Hipp im oberbayerischen Pfaffenhofen an der Ilm adressiert war, wurde in einem Paketverteilzentrum am Flughafen München abgefangen und entschärft. Der Ulmer hatte stets seine Unschuld beteuert.

Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert

Die Staatsanwaltschaft Heidelberg warf dem Angeklagten vor, eine Sprengstoffexplosion herbeigeführt zu haben, außerdem gefährliche Körperverletzung und versuchte schwere Körperverletzung. Mittels selbstgebauter Sprengsätze habe der Elektriker Geld von den Firmen erzwingen wollen. Die Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert, weil der Rentner nach einem anthropologischen Gutachten mit höchster Wahrscheinlichkeit gar nicht der gesuchte Mann sei.

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