Zollbeamte haben am 7. Juni 2025 an der Bodensee-Fähre in Friedrichshafen den Schmuggelversuch einer 41-jährigen Frau aus der Türkei gestoppt. Die Reisende hatte versucht, Goldschmuck im Wert von über 10.000 Euro unerlaubt nach Deutschland einzuführen.
Laut eigenen Angaben war die Frau auf dem Weg zu einer Hochzeit in Berlin. Den Goldschmuck – mehrere neuwertige Armreife – trug sie am Handgelenk unter ihrem Ärmel versteckt. Bekannte hätten ihr geraten, den Schmuck so zu tragen, „um keinen Ärger mit dem Zoll zu bekommen“, wie sie gegenüber den Beamten erklärte.
Der Versuch schlug jedoch fehl: Die Frau muss nun nicht nur rund 2300 Euro an Einfuhrabgaben nachzahlen, sondern sieht sich auch einem Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung gegenüber. Neben einer Geldstrafe könnten weitere rechtliche Konsequenzen folgen.
Der Zoll weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass bei der Einreise nach Deutschland aus Nicht-EU-Staaten Anmeldepflichten für mitgeführte Wertgegenstände gelten. Verstöße können empfindliche Strafen nach sich ziehen.