Bei dem Wort Adoption wird meistens an Kinder gedacht, die durch eine Adoption die Möglichkeit erhalten, ein neues zu Hause und Eltern zu finden.
Aber kann ich adoptiert werden, wenn ich noch Eltern habe oder erwachsen bin? Tatsächlich gibt es nicht nur Kinder, welche die Adoption für sich in Anspruch nehmen. Auch Erwachsene beziehungsweise Volljährige sehen diese für sich als Option.
Volljährige können sich adoptieren lassen.
Gemäß dem bürgerrechtlichen Gesetzbuch (BGB) § 1767 Absatz 2 Satz 1 BGB
(1) Ein Volljähriger kann als Kind angenommen werden, wenn die Annahme sittlich gerechtfertigt ist; dies ist insbesondere anzunehmen, wenn zwischen dem Annehmenden und dem Anzunehmenden ein Eltern-Kind-Verhältnis bereits entstanden ist.
Die Adoption ist also nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Zwischen dem Adoptionswilligen und Adoptierenden muss ein inniges familiäres Verhältnis bestehen, welches geprüft wird. Die Gründe für eine Erwachsenenadoption liegen meist bei dem Mitteilungsbedarf an die Außenwelt oder finanziellen Aspekten wie einer Erbschaft.
Aber kann ich adoptiert werden, wenn ich noch Eltern habe?
Der Unterschied zu einer minderjährigen Adoption bleiben die Familienverhältnisse bestehen.
Die Adoptionswilligen erhalten ein zweites Elternpaar.
Der Erbanspruch bleibt bei beiden Elternpaaren bestehen, lediglich der Nachname ändert sich. Der Adoptionswillige nimmt den Nachnamen des adoptierenden Elternpaares an. Es gibt auch kein Mindest- oder Höchstalter für die Adoption eines Erwachsenen. Eine Erwachsenenadoption bringt auf den ersten Blick einige Vorteile mit sich.
So lustig oder absurd das alles klingen mag, können Adoptionsanträge auch abgelehnt werden. Es ist nicht möglich eine Adoption für eine Aufenthaltsbewilligung zu beantragen, wenn der Ehepartner der Adoption nicht zu stimmt oder wenn kein familiäres Verhältnis besteht.