Jeder Arbeitnehmer ist durch das Kündigungsschutzgesetz erstmal gesichert, sodass der Arbeitgeber nur bei bestimmten Bedingungen wirklich kündigen darf. Diese unterscheiden sich nochmals in den verschiedenen Branchen. Generell gilt, dass der Arbeitgeber bis zu 30 Fehltage pro Jahr hinnehmen muss. Sind es mehr Krankheitstage, ist dies für den Betrieb unzumutbar und der Arbeitsplatz ist gefährdet.
Bedingungen für die Kündigung
- Allerdings muss dies über drei Jahre geschehen, sodass wirklich gekündigt werden kann. Dafür muss ein Arzt für den Gefährdeten eine Zukunftsprognose erstellen, sodass sich das Unternehmen rechtlich absichern kann.
- Liegt eine dauerhafte oder lang anhaltende Arbeitsunfähigkeit vor, ist eine Kündigung im Einzelfall ebenfalls möglich.
- Zudem müssen die betrieblichen oder wirtschafltichen Interessen des Arbeitgebers durch das Fehlen des Kranken erheblich beeinträchtigt werden.
- Nach einigen Prüfungen seitens Arbeitgeber, ob der besagte Arbeiter im eigenen Unternehmen nicht auch eine andere Tätigkeit ausführen kann, ist eine mögliche Kündigung rechtssicher.
Schlussendlich spielt auch die Dauer der Betriebszugehörigkeit insbesondere vor Gericht eine Rolle. Neuen Mitarbeitern kann bereits nach vier bis sechs Monaten gekündigt werden, langjährigen erst nach über 18 Monaten.
Schwangere, Eltern in der Elternzeit und Schwerbehinderte sind durch einen speziellen Kündigungsschutz vor einer Entlassung geschützt. Zudem ist eine fristlose Kündigung aufgrund von Krankheit nicht möglich.