Es klingt verlockend: Wenn ich aus der Kirche austreten möchte, gehe ich einfach ins Internet und mit ein paar Mausklicks ist es dann getan. Einige Webseiten werben genau damit: Einfach die Gebühren bezahlen, den Antrag ausfüllen und fertig. Aber…
Kann ich überhaupt online aus der Kirche austreten?
Die Antwort ist Nein. Deinen Kirchenaustritt musst du persönlich bei deinem zuständigen Standesamt beantragen. Am Einfachsten ist, du gehst persönlich mit einem Ausweisdokument bei deinem Standesamt vorbei. Die einzige Alternative zum Besuch beim Standesamt ist ein Besuch bei einem Notar. Dieser kann ein Dokument für den Kirchenaustritt aufsetzen und beglaubigen. Er kümmert sich danach auch um die Einreichung bei der Behörde. Man sollte beachten, dass bei dieser Variante zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren beim Amt noch die Kosten für den Notar kommen. Keine Sorge: In beiden Fällen muss der Austritt nicht begründet werden.
Was kostet mich der Austritt?
Der Kirchenaustritt selbst kostet nichts. Aber beim Kirchenaustritt werden vom zuständigen Standesamt Bearbeitungsgebühren erhoben. Die unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. In Bayern kostet der Austritt 25 €, für weitere 10 € kann man eine schriftliche Ausfertigung erhalten. Baden-Württemberg ist nochmal ein Sonderfall: Hier entscheidet das jeweilige Standesamt über die Höhe der Gebühren, im Durchschnitt sind es etwa 30 €.
Übrigens: Mit dem Kirchenaustritt fällt die Kirchensteuer weg, aber auch die Möglichkeit, Taufpate zu werden