Gemeinderäte und Kreisräte in Baden-Württemberg können sich bald einfacher digital zu ihren Sitzungen zuschalten. Die Landesregierung hat eine entsprechende Änderung des Kommunalrechts beschlossen. Damit soll eine Regelung, die ursprünglich während der Corona-Pandemie eingeführt wurde, dauerhaft bestehen bleiben.
Künftig können Kommunen selbst entscheiden, ob Mitglieder kommunaler Gremien per Video und Ton an Beratungen teilnehmen dürfen – unabhängig von Notlagen wie Naturkatastrophen oder Infektionsschutz. „Wir schaffen den Rahmen und geben den Kommunen Freiheit“, erklärte Innenminister Thomas Strobl. Die Entscheidung über den Einsatz digitaler Mittel liege bei den Gremien vor Ort. Strobl sieht darin einen Schritt ins digitale Zeitalter.
Zusätzlich sollen auch digitale Übertragungen von öffentlichen Sitzungen, etwa als Livestream oder Videopodcast, leichter möglich werden. Die Landesregierung will damit die kommunale Arbeit moderner und zugänglicher machen.