Auch in Baden-Württemberg sollen die Corona-Maßnahmen drastisch verschärft werden. In einer Sondersitzung will die grün-schwarze Regierung die neuen Einschränkungen heute planen.
Die Corona-Neuinfektionen steigen ungebremst weiter. Nach Bayern will jetzt auch Baden-Württemberg die Maßnahmen verschärfen. Unter anderem seien zu Anfang nächster Woche eine nächtliche Ausgangssperre sowie tagsüber Ausgangsbeschränkungen geplant, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur in Stuttgart nach einem Gespräch der grün-schwarzen Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden am Donnerstag. Wer das Haus tagsüber verlässt, soll das nur noch mit einem triftigen Grund tun, etwa für die Arbeit.
In einer Sondersitzung werden die genauen Maßnahmen am heutigen Freitag um 12 Uhr auf einer Pressekonferenz verkündet.
Ausgangsbeschränkung – was zählt als triftiger Grund?
Diese Frage muss noch geklärt werden. Zuletzt war vor allem noch umstritten, ob nur noch das Einkaufen für den täglichen Bedarf ein triftiger Grund sein soll. Das würde bedeuten, dass der Einzelhandel bis auf Lebensmittelgeschäfte praktisch schließen müsste.
Einzelhandel und Schulen
Angela Merkel forderte die Schließung der Schulen bereits für nächste Woche. Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) hatte sich zuletzt vehement gegen eine solche flächendeckende Maßnahme gewehrt.
Kretschmanns Sprecher erklärte, man müsse das gesellschaftliche Leben so weit wie möglich herunterfahren. Das würde einen harten Lockdown von Weihnachten bis mindestens 10. Januar bedeuten. Möglicherweise noch an diesem Wochenende beraten Bund und Länder noch einmal über ein gemeinsames Vorgehen.
Weihnachten
Auch die Lockerungen über Weihnachten werden noch in Frage gestellt. Zehn Personen aus mehreren Haushalten sollen sich über die Weihnachtstage treffen dürfen. Ob diese Zahl bestehen bleibt, wird sich wohl auch in den nächsten Tagen klären.
Der bisherige Teil-Lockdown seit November entfaltet nicht die erhoffte Wirkung. Derzeit gilt noch bis zum 23. Dezember, dass sich lediglich bis zu fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten treffen dürfen. Kinder unter 15 Jahren werden nicht mitgezählt. Die Maskenpflicht gilt unter anderem im Öffentlichen Nahverkehr und im Handel, vor Einkaufszentren, Ladengeschäften und Märkten. Generell muss überall Maske getragen werden, wo der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann – etwa in stark besuchten Fußgängerbereichen wie Einkaufsstraßen.