Zunächst einmal gilt: Was draufsteht muss auch drin sein. Das legt seit 2013 die EU-weite Claims-Verordnung für Kosmetikprodukte fest. Allerdings sind die Formulierungen auf dieser Grundlage weiterhin frei wählbar, das heißt die Claims können für den Konsumenten trotzdem noch irreführend sein.
Frei von...
Angaben sind häufig irreführend. Beispielsweise gibt es zahlreiche Zahnpastas oder Mundspülungen die mit dem Versprechen "Frei von Fluorid" gekennzeichnet sind. Das suggeriert, dass Fluorid schädlich für die Zähne sein könnte, was wissenschaftlich bisher nicht belegt ist. Im Gegenteil, Fluorid stärkt sogar den Zahnschmelz, Produkte die also mit einem Fehlen von Fluorid beworben werden, sind nicht automatisch gesünder oder besser. Nach den gesetzlichen Regelungen ist es außerdem verboten, sogenannte "Werbung mit Selbstverständlichkeit" aufzudrucken. Darunter fallen zum Beispiel Claims über das Fehlen von Stoffen, die ohnehin verboten sind.
Ohne Tierversuche
Eigentlich ist auch dieser Aufdruck unnötig, da Tierversuche EU-weit seit 2013 verboten sind. Auch Produkte aus Ländern außerhalb der EU, die an Tieren getestete Stoffe beinhalten, dürfen hier nicht mehr verkauft werden. Allerdings dürfen Stoffe, die vor 2013 getestet wurden, weiterhin verwendet werden. Hier sollten Verbraucher also ganz genau hinschauen.