Nach einer umfassenden Prüfung, die auch wirtschaftliche Aspekte berücksichtigte, kam das Landratsamt zu dem Schluss, dass eine längerfristige Anmietung einer größeren Unterkunft mit bis zu 100 Plätzen derzeit nicht notwendig ist.
Die Entscheidung steht im Einklang mit der Einschätzung der Regierung von Schwaben, wie das Landratsamt Neu-Ulm mitteilt.
Grund für die Ablehnung ist der rückläufige Trend bei der Zuweisung von Asylsuchenden und der Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine. Im Jahr 2024 wurden dem Landkreis Neu-Ulm lediglich 68 neue Asylbewerber von der Regierung von Schwaben zugewiesen.
Im Vergleich dazu waren es im Jahr 2023 noch 468. Die Zahl der in Unterkünften betreuten Ukrainer ist hingegen leicht gestiegen, von 1.005 Personen Ende 2023 auf 1.197 Personen Ende 2024.
Aktuelle Unterbringungssituation
Momentan sind im Landkreis Neu-Ulm insgesamt 757 Personen in Unterkünften des Landratsamtes untergebracht. Zusätzlich leben 1.016 Geflüchtete aus der Ukraine in betreuten Wohnungen. Diese Zahlen umfassen jedoch nicht Personen in Gemeinschaftsunterkünften der Regierung von Schwaben, der ANKER-Außenstelle oder in privaten Unterkünften.
Die Berufsschulturnhalle in Neu-Ulm dient derzeit noch als Notunterkunft für 79 Geflüchtete. Das Landratsamt prüft, wann diese wieder für den regulären Schul- und Sportbetrieb freigegeben werden kann.
Unsicherheiten bleiben bestehen
Trotz der stabilen Zahlen bleibt die globale Lage dynamisch. Verlässliche Prognosen zur Entwicklung der Flüchtlingszahlen sind schwierig. Das Landratsamt steht in engem Austausch mit den übergeordneten Behörden, um auf mögliche Veränderungen schnell reagieren zu können.
Weiterhin Bedarf an Wohnraum
Auch wenn größere Einrichtungen derzeit nicht notwendig sind, bleibt der Bedarf an Wohnungen und kleineren Unterkünften bestehen. Das Landratsamt ruft Bürger dazu auf, verfügbare Objekte zur Vermietung anzubieten. Interessierte können sich direkt an das Landratsamt wenden.
Mit dieser flexiblen Strategie will das Landratsamt Neu-Ulm gewährleisten, auf mögliche Veränderungen vorbereitet zu sein und die Unterbringungssituation weiterhin bedarfsgerecht zu gestalten.