Prozess um Ramminger Geiselnahme beginnt bald

Das Landgericht und Amtsgericht in Ulm — © Thomas Heckmann
Thomas Heckmann

Termin steht jetzt fest

Das wird einem 54-Jährigen vorgeworfen und nun steht fest, dass er sich ab Dienstag (19.11.2024) dafür vor dem Ulmer Landgericht verantworten muss. Es geht Geiselnahme, sexuellem Übergriff und unerlaubten Waffenbesitz.

Die Staatsanwaltschaft Ulm wirft ihm vor, seine 47-jährige Ex-Partnerin im April 2024 in Rammingen (Alb-Donau-Kreis) gewaltsam in sein Haus gezwungen, gefesselt und mit einer Pistole bedroht zu haben.

Tathergang laut Anklage

Der Angeklagte soll seine ehemalige Lebensgefährtin mit einer halbautomatischen Pistole bedroht und sie gezwungen haben, mit ihm in sein Haus zu kommen. Dort soll er sie gefesselt, geknebelt und mehrfach mit der Waffe bedroht haben.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm zudem vor, die Frau gezwungen zu haben, Cannabisöl und Schlaftabletten einzunehmen, um sie in einen Dämmerzustand zu versetzen, und dann sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen zu haben.

Anklagepunkte: Geiselnahme und sexueller Übergriff

Die Anklage umfasst die Tatbestände Geiselnahme, sexueller Übergriff und unerlaubter Besitz einer halbautomatischen Schusswaffe. Der 54-Jährige sitzt seit dem Vorfall in Untersuchungshaft. Die Geschädigte hat sich dem Verfahren als Nebenklägerin angeschlossen.

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