Schockanrufer erleichtern Günzburgerin um 50.000 Euro

Polizisten im Einsatz — © Bayerische Polizei
Bayerische Polizei

Schon war die bekannte Masche erfolgreich

Am 07.07.2023 erhielt eine 54-jährige Günzburgerin einen sogenannten Schockanruf. Die bislang unbekannten Täter, die sich vermutlich als Polizei oder Staatsanwaltschaft vorstellten, gab ihr gegenüber fälschlicherweise an, ihr Mann habe im Rahmen eines Verkehrsunfalls eine Radfahrerin tödlich verletzt und befände sich aufgrund dessen in Untersuchungshaft. Nur durch Zahlung einer Kaution könne diese abgewendet werden. Gefordert wurden knapp 50.000 Euro, wie die Polizei heute mitteilt.

Nachdem die nichtsahnende Günzburgerin zunächst Auskunft über ihren Vermögensstatus gegeben hatte, wurde sie im Anschluss aufgefordert, diverse Wertgegenstände sowie Bargeld bei einem nahegelegenen Günzburger Notariat zu hinterlegen. Auch hierbei handelt es sich um eine Vorspiegelung falscher Tatsachen, denn der genannte Notar war zu keinem Zeitpunkt an dem Betrug beteiligt, sollte jedoch die Seriosität der Täterschaft untermauern, so die Polizei.

Letztendlich wurde die Günzburgerin auf dem Weg zum Notar durch die Täter angewiesen, die genannten Gegenstände an einen sich fußläufig nähernden Abholer zu übergeben, was sie schlussendlich auch tat. Im weiteren Verlauf wurde sie aufgefordert, eine mittlere fünfstellige Summe von ihrem Bankkonto abzuheben und einem weiteren Abholer vor dem Amtsgericht in Ulm auszuhändigen.

Unmittelbar vor Übergabe wurde glücklicherweise ein aufmerksamer Mitarbeiter des städtischen Vollzugsdiensts Ulm auf die nervöse Geschädigte aufmerksam, der sie folglich ansprach. Daraufhin wurde das Telefonat, das während des gesamten Vorgangs durch die Täter am Laufen gehalten wurde, beendet und eine weitere Geldübergabe verhindert. Dennoch hat die Geschädigte einen finanziellen Schaden im mittleren fünfstelligen Bereich zu beklagen. Die Kriminalpolizei hat hierzu die Ermittlungen aufgenommen.

Die Masche des „Schockanrufs“

Die sogenannten „Schockanrufe“ setzen darauf, die Opfer zu unüberlegten Handlungen aufgrund des erzeugten Schockmoments zu bewegen. Durch geschickte Gesprächsführung der Täter werden die Opfer psychisch unter Druck gesetzt und so zu unreflektierten Geldzahlungen gedrängt. Den Geschädigten wird vorgetäuscht, dass sich Verwandter oder naher Bekannter in einer Notlage oder Gefahr befände, die nur durch finanzielle Hilfe der Opfer abgewendet werden kann.

Oft wird hier die Geschichte von einem durch den Angehörigen verursachten tödlichen Verkehrsunfall erzählt. Ein vermeintlicher Polizist oder Staatsanwalt gibt vor, dass eine Haftstrafe nur durch die Zahlung einer hohen Kaution abgewendet werden könne.

Die Zahlen

Im Polizeipräsidium Schwaben Süd/West wurden im letzten Jahr fast 800 Fälle mittels der Betrugsmasche „Schockanruf“ zur Anzeige gebracht. Die meisten Fälle endeten im Versuchsstadium, in 27 davon waren die Täter allerdings erfolgreich und erbeuteten Geld- und Vermögenswerte im Gesamtwert von fast zwei Millionen Euro.

Dieses Jahr wurden im Präsidium bereits acht vollendete Fälle mit einem Vermögensschaden über 300.000 Euro angezeigt.

Die Hinweise der Polizei

  • Polizisten, Staatsanwälte oder Richter werden Euch niemals um Geldbeträge oder Wertgegenstände bitten.
  • Gebt am Telefon keine Details zu Euren finanziellen Verhältnissen preis.
  • Lasst Euch am Telefon nicht unter Druck setzen. Legt einfach auf.
  • Übergebt niemals Geld an unbekannte Personen.
  • Ruft beim geringsten Zweifel bei der Behörde an, von der die angebliche Amtsperson kommt. Sucht die Telefonnummer der Behörde selbst heraus.
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