Kleinkrafträder mit einem Hubraum von maximal 50 ccam und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h. Also:
- Mofas, Moped sowie Roller bis max. 50 ccm Hubraum.
- Quads und Trikes, wenn diese über die gleichen Vorgaben verfügen.
- Mofas und Mopeds aus Produktionen der ehemaligen DDR mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 69 km/h, die erstmals vor dem 1.03.1992 versichert waren.
- Vierrädrige Leichtkraftzeuge bis maximal 350 kg Leermasse und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h.
- auch Segways, bei der der elektrische Antrieb eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h ermöglicht.
- Pedelecs mit Motoren über 250 Watt bzw. einer Tretunterstützung über 25 km/h oder einer Anfahrhilfe über 6 km/h.
-Motorisierte Krankenfahrstühle (Führerscheinklasse M und S).
- Seit neustem wird ein Versicherungskennzeichen auch für E-Scooter mit Betriebserlaubnis benötigt.