Bei der Bundestagswahl haben wir zwei Stimmen zur vergeben: die Erststimme und die Zweitstimme.
- Mit der Erststimme wird eine Person aus dem jeweiligen Wahlkreis gewählt. Die Person mit den meisten Stimmen gewinnt das Direktmandat und zieht direkt in den Bundestag ein. Welche Kandidaten bei uns in der Region gewählt werden können, lest ihr hier.
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Die Zweitstimme ist entscheidend für die Sitzverteilung im Bundestag. Sie bestimmt, wie viele Mandate eine Partei insgesamt erhält und somit ihren Einfluss auf die Gesetzgebung und politische Entscheidungen.
Dabei gilt die Fünf-Prozent-Hürde: Parteien müssen mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten, um in den Bundestag einzuziehen. Dadurch soll eine Zersplitterung des Parlaments verhindert werden. Parteien, die diese Hürde nicht erreichen, gehen also leer aus – es sei denn, sie gewinnen mindestens drei Direktmandate über die Erststimme. In diesem Fall ziehen sie auch ohne die Fünf-Prozent-Hürde zu erfüllen in den Bundestag ein.
Da die Zweitstimme über das Kräfteverhältnis der Parteien entscheidet, ist sie „wertvoller“ als die Erststimme. Sie bestimmt maßgeblich, welche Partei die Regierung bilden kann und wie stark die Opposition vertreten ist.
Die Erst- und Zweitstimmen können unabhängig voneinander vergeben werden, also beispielsweise wird mit der Erststimme eine Person einer bestimmten Partei im Wahlkreis unterstützt, während die Zweitstimme an eine andere Partei geht.
Wie kann gewählt werden?
1. Wählen im Wahllokal
Die Stimmabgabe im Wahllokal ist unkompliziert. Auf der Wahlbenachrichtigung steht genau, in welchem Wahllokal gewählt werden kann. Die Wahllokale sind in der Regel barrierefrei zugänglich und befinden sich häufig in Schulen, Gemeindezentren oder öffentlichen Einrichtungen.
Zur Stimmabgabe müssen die Wahlbenachrichtigung und ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mitgebracht werden. Falls die Wahlbenachrichtigung verloren gegangen ist, kann trotzdem gewählt werden – in diesem Fall reicht ein gültiges Ausweisdokument aus.
Die Wahllokale sind am Wahltag in der Regel von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, lohnt es sich, außerhalb der Stoßzeiten zu wählen, beispielsweise am Vormittag oder frühen Nachmittag.
Im Wahllokal erhält man den offiziellen Stimmzettel, der in einer Wahlkabine geheim ausgefüllt wird. Anschließend wird der Stimmzettel in die Wahlurne geworfen. Wahlhelferinnen und Wahlhelfer stehen vor Ort bereit, um Fragen zur Stimmabgabe zu beantworten und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
2. Briefwahl
Alternativ kann auch per Briefwahl gewählt werden, was vor allem für diejenigen praktisch ist, die am Wahltag verhindert sind oder ihre Stimme in Ruhe von zu Hause aus abgeben möchten.
So funktioniert die Briefwahl:
In der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein vorgedruckter Antrag, mit dem die Briefwahl beantragt werden kann. Dieser kann entweder bei der zuständigen Gemeindeverwaltung persönlich abgegeben oder per Post verschickt werden. In vielen Gemeinden ist es mittlerweile auch möglich, die Briefwahl online zu beantragen.
Nach erfolgreicher Beantragung erhält man die Wahlunterlagen per Post:
- Den Stimmzettel
- Den blauen Wahlumschlag (für den Stimmzettel)
- Den roten Wahlbriefumschlag (für den Versand an die Wahlbehörde)
- Eine Wahlschein-Erklärung, die unterschrieben werden muss
Wichtige Fristen und Abgabe der Briefwahlunterlagen:
Da die Abgabefristen wegen der vorgezogenen Wahl in diesem Jahr verkürzt sind, wird empfohlen, den Wahlbrief spätestens bis zum 19. Februar zu versenden. Nur so kann sichergestellt werden, dass er rechtzeitig bei der zuständigen Wahlbehörde ankommt und die Stimme als gültig gezählt wird.
Der ausgefüllte Stimmzettel muss im blauen Wahlumschlag verschlossen und anschließend zusammen mit dem unterschriebenen Wahlschein in den roten Wahlbriefumschlag gelegt werden. Dieser kann entweder portofrei per Post versendet oder persönlich bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden.
Wichtig: Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr bei der Wahlbehörde eingegangen sein. Ein späterer Eingang führt dazu, dass die Stimme nicht mehr gezählt wird.
Der Bundestag wird kleiner?
Ja, ganz richtig gelesen! Der Bundestag wird kleiner, weil eine neue Wahlrechtsreform beschlossen wurde, die die Anzahl der Abgeordneten begrenzt. Bisher konnte der Bundestag wegen Überhang- und Ausgleichsmandaten stark anwachsen. Beim letzten Stand waren es 736 Abgeordnete im Bundestag. Das neue Wahlrecht setzt die Obergrenze jetzt bei 630 Sitzen fest.
Der Hauptgrund für diese Reform ist, dass der Bundestag über die Jahre immer größer geworden ist und das die Arbeitsfähigkeit und Effizienz beeinträchtigen kann. Außerdem steigen mit mehr Abgeordneten natürlich auch die Kosten für Gehälter, Büros und Verwaltung.
Eine wichtige Änderung dabei: Es gibt keine Überhangmandate mehr. Bis jetzt konnte eine Partei mehr Direktmandate gewinnen, als ihr nach dem Zweitstimmen-Ergebnis eigentlich zustehen – also zu viele Leute für zu wenig Sitze. Diese zusätzlichen Sitze wurden dann mit Ausgleichsmandaten für andere Parteien kompensiert, was das Parlament permanent wachsen ließ. Das fällt jetzt aber weg – ein Direktmandat zieht nur dann in den Bundestag ein, wenn es auch durch das Zweitstimmen-Ergebnis gedeckt ist, also wenn noch ein Stuhl frei ist.
Auch noch wichtig:
In manchen Gemeinden fallen der Wahltag und ein Fasnetsumzug beide auf den 23. Februar. Wie ihr eure Stimme trotzdem abgeben könnt, lest ihr hier.
Keine Ausreden – wählen gehen!
Jede Stimme zählt und trägt zur demokratischen Entscheidungsfindung bei!