Jeder 17. Ulmer Haushalt wird auch von einem Hund bewohnt, insgesamt gibt es rund 3.500 Vierbeiner in der Stadt. Weil aber im vergangenen Jahr wieder drei Dutzend Anzeigen gegen Hundehalter eingereicht wurden, weisen die Ulmer Bürgerdienste im Frühjahr auf die polizeilich geregelten Verordnungen hin.
Bußgelder möglich
„Nicht angeleinte Hunde, „Dauerbeller“ und Verschmutzungen durch Hundekot seien die häufigsten Ursachen dafür, dass die Bürgerdienste einschreiten müssten“, so Rainer Aumann von den Bürgerdiensten. Diese setzen zwar vorerst immer auf Vernunft und Verständnis im Umgang mit den Hundehaltern, uneinsichtigen Menschen drohen allerdings Bußgelder von 50 bis 100 Euro.
Vollständige Hunderegeln
Hier der gesamte Wortlaut zur korrekten Haltung von Hunden in Ulm:
- Hunde sind generell so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet oder durch anhaltendes Bellen oder Heulen erheblich belästigt wird.
- Innerhalb des Stadtgebiets, auf öffentlichen Straßen und Gehwegen, auf den Donauwiesen, in der Friedrichsau, im Blaupark und in sämtlichen anderen öffentlichen Park- und Grünanlagen, aber auch in Verkehrsgrünanlagen, an Baumreihen entlang von Straßen sowie auf Fest- und Sportplätzen dürfen Hunde generell nur an der Leine geführt werden.
- „Der will nur spielen“ ist kein Grund, seinen Vierbeiner von der Leine zu lassen. Das ist nur außerhalb des Innenstadtbereichs erlaubt – dort aber auch nur, wenn eine Person dabei ist, die jederzeit durch Zuruf auf das Tier einwirken und es zurückrufen kann.
- Und eigentlich eine Selbstverständlichkeit: Auf Kinderspielplätzen, Schulhöfen und Liegewiesen haben Hunde überhaupt nichts zu suchen, diese Orte sind für sie tabu.
- Genauso selbstverständlich sollte es für Herrchen oder Frauchen auch sein, die Hinterlassenschaften ihrer Hunde auf Straßen, Gehwegen und in öffentlichen Anlagen zu entfernen.