Der 43-jährige Georgier war mit einem deutschen Ausfuhrkennzeichen unterwegs. Auf Nachfrage der Polizei, warum die Waffe griffbereit auf dem Beifahrersitz liege, gab der Mann an, sie lediglich zum Selbstschutz zu führen. Aufgrund der großen Mengen an Bargeld, die er mit sich führe, habe er sich die Machete zugelegt.
Waffe beschlagnahmt
Da die Klinge einem Führungsverbot unterliegt, musste der Flohmarkthändler ein Bußgeld im unteren dreistelligen Bereich leisten. Die Waffe wurde ihm umgehend abgenommen. Danach durfte der Georgier seine Fahrt fortsetzen. Jetzt sollte der Mann sein Bargeld lieber an einem sicheren Ort aufbewahren.