Im Alb-Donau-Kreis ist der Startschuss für die neue Bezahlkarte gefallen: Die ersten 46 Geflüchteten haben ihre Karten erhalten – ab dem 1. April erhalten sie ihre staatlichen Leistungen zur Existenzsicherung ausschließlich über dieses neue System. Der Landkreis setzt damit den bundesweiten Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom November 2023 um, wonach die Bezahlkarte flächendeckend eingeführt werden soll.
Ziel: Geldtransfers ins Ausland verhindern
Ziel der neuen Regelung ist es unter anderem, Geldflüsse an Schleuser oder in Herkunftsländer zu unterbinden. Die Bezahlkarte funktioniert als Visa-Debitkarte und erlaubt Einkäufe überall in Deutschland, wo Kartenzahlung akzeptiert wird. Auch Überweisungen und Lastschriften sind möglich. Online-Einkäufe sind zwar grundsätzlich erlaubt, jedoch sind bestimmte Händler – etwa Anbieter von internationalen Geldtransfers – auf sogenannten Negativlisten gesperrt.
Einsatz in Gemeinschaftsunterkünften und Anschlussunterbringung
Mit dem kontrollierten Start will der Landkreis zunächst die Alltagstauglichkeit des Systems testen. Insgesamt sollen rund 800 Bezahlkarten im Alb-Donau-Kreis ausgegeben werden – an Geflüchtete in den kreiseigenen Gemeinschaftsunterkünften ebenso wie in der kommunalen Anschlussunterbringung. Die Einführung erfolgt in den kommenden Monaten schrittweise.
Bargeld nur eingeschränkt verfügbar
Für Bargeldauszahlungen steht ein monatliches Limit von 50 Euro pro Person zur Verfügung. Dieses kann in teilnehmenden Geschäften oder gegen Gebühr an Geldautomaten abgehoben werden. In Familien erhalten beide Erziehungsberechtigte jeweils eine Karte, um gemeinsam über das Familienbudget verfügen zu können.