Die Gemeinde Nellingen (Alb-Donau-Kreis) zieht Konsequenzen aus dem steigenden Müllproblem: Ab dem 1. Juli 2025 tritt eine Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen in Kraft. Betroffen sind vor allem Schnellrestaurants an der Autobahnraststätte Aichen an der A8 – ein Hotspot für Müllberge am Straßenrand.
Der Hintergrund: Die Raststätte liegt auf Nellinger Gemarkung, die Entsorgung des Mülls bleibt jedoch an der Gemeinde hängen. Laut Gemeinderat entstehen jährlich hohe Kosten für die Beseitigung von Pappbechern, Pommes-Schalen und Burger-Verpackungen – bezahlt aus der Gemeindekasse. Die neue Steuer soll hier ansetzen.
Das sind die Regeln der Verpackungssteuer
Ab Juli werden für jede Einwegverpackung 50 Cent Steuer fällig. Die Regelung gilt für Speisen und Getränke in Wegwerfverpackungen – also genau das, was typischerweise bei Schnellrestaurants zum Mitnehmen über die Theke geht.
Ziel ist es nicht nur, die Müllmenge zu reduzieren, sondern auch die Verursacher stärker an den Kosten zu beteiligen. Wer auf Mehrwegverpackungen umstellt, muss keine Abgabe leisten – ein klarer Anreiz zur Umstellung.
Vorbild Tübingen: Rechtlich abgesichert
Nellingen orientiert sich dabei am Modell aus Tübingen, das 2022 als erste Stadt in Deutschland eine solche Steuer eingeführt hatte. Nach rechtlichen Auseinandersetzungen wurde die Regelung dort vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt – ein wichtiges Signal für kleine Gemeinden wie Nellingen, die nun nachziehen.
Die Gemeinde rechnet mit jährlichen Einnahmen von bis zu 100.000 Euro durch die Verpackungssteuer. Dieses Geld soll direkt in die Abfallbeseitigung und Umweltmaßnahmen vor Ort fließen.