Seit dem 20. Januar 2025 verschickt die Stadt Ulm neue Grundsteuerbescheide – und erlebt seither eine Welle an Anfragen: Über 1.000 schriftliche Widersprüche und rund 1.200 Anrufe sind eingegangen. Doch in 80 Prozent der Fälle ist die Stadt nicht zuständig – sondern das Finanzamt.
Widersprüche oft an die falsche Stelle gerichtet
Häufige Beschwerden betreffen Bodenrichtwerte, falsche Flächen oder Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuerreform. Die Stadt kann diese Punkte nicht prüfen und lehnt die meisten Widersprüche ab.
Wichtig: Ein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung – die Grundsteuer muss trotzdem gezahlt werden. Wer Probleme hat, kann bei höheren Beträgen eine Ratenzahlung beantragen.
Belastungsverschiebungen und Bodenrichtwerte sorgen für Unmut
Die Stadt betont: Zwar bleibt das Gesamtaufkommen der Grundsteuer 2025 stabil, doch für einzelne Eigentümer kann es zu höheren oder niedrigeren Zahlungen kommen – sogenannte Belastungsverschiebungen.
Auch gegen Bodenrichtwerte kann kein direkter Einspruch eingelegt werden. Abhilfe schafft nur ein kostenpflichtiges Gutachten mit mindestens 30 % Abweichung.
Eigentumswechsel aus dem Jahr 2024, bei denen die Bescheide noch an Vorbesitzer gingen, werden derzeit vorrangig bearbeitet.