Protest-Partys: Widerstand gegen das Tanzverbot an Karfreitag

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Tanzen verboten!?

Am Karfreitag, einem der wichtigsten christlichen Feiertage, herrscht auch oder gerade in Bayern weitgehend Ruhe. Laut bayerischem Feiertagsgesetz sind Unterhaltungsveranstaltungen an insgesamt neun stillen Tagen im Jahr nur eingeschränkt erlaubt. Besonders streng geregelt ist dabei der Karfreitag: In Gastronomiebetrieben sind musikalische Darbietungen jeder Art untersagt, selbst private Feiern unterliegen strengen Auflagen.

Doch in mehreren bayerischen Städten regt sich Protest. In München sind laut dem Bund für Geistesfreiheit (bfg) rund 40 Protestveranstaltungen an Gründonnerstag, Karfreitag und Karsamstag geplant. Auch Nürnberg und Erlangen beteiligen sich mit sogenannten „Protestpartys“ am Karfreitag. Aus der Region Günzburg oder Neu-Ulm ist dazu bisher nichts bekannt.

Urteil des Bundesverfassungsgerichts macht Protestfeiern möglich

Grundlage für die Aktionen ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2016. Damals hatte der religionskritische bfg erfolgreich dafür geklagt, dass Feiern, die als Ausdruck einer weltanschaulichen Überzeugung gelten, auch an stillen Tagen erlaubt sein müssen. Der Verein setzt sich unter anderem für die Trennung von Kirche und Staat sowie für demokratische und säkulare Werte ein.

„Tanzverbote sind Instrumente der Bevormundung und Kontrolle von Menschen“, erklärt bfg-Vorsitzende Assunta Tammelleo. „Es kann nicht Aufgabe des Staates sein, den Menschen vorzuschreiben, wie sie ihre Feiertage verbringen.“ Der bfg fordert deshalb die vollständige Abschaffung des Tanzverbots in Bayern.

Unterschiedliche Regelungen sorgen für Kritik

Für Kritik sorgt aus Sicht der Veranstalter auch die unterschiedliche Auslegung der Gesetze. So seien für die Protestparty in Nürnberg am Karfreitag zahlreiche Auflagen erteilt worden, während am darauffolgenden Karsamstag – ebenfalls ein stiller Tag – das Nürnberger Frühlingsfest mit tausenden Besuchern beginne. Die Stadt Nürnberg verweist jedoch darauf, dass Karfreitag und Karsamstag im Feiertagsgesetz unterschiedlich geregelt seien.

Eine Änderung der gesetzlichen Regelungen ist derzeit nicht geplant. Der bayerische Landtag hatte zuletzt 2022 eine Lockerung des Tanzverbots abgelehnt. Laut Innenministerium seien ohnehin nur wenige Tage im Jahr betroffen, ein generelles Musikverbot gebe es lediglich am Karfreitag.

Streitpunkt bleibt bestehen

Die Diskussion um das Tanzverbot an Karfreitag ist in Bayern ein Dauerthema. Während christliche Verbände den Schutz des stillen Gedenkens verteidigen, fordern säkulare Gruppen mehr persönliche Freiheit. Der bfg kündigt bereits an, auch in den kommenden Jahren weiter gegen die Regelung zu protestieren – mit Musik, Tanz und klarer Botschaft.

Deutschland: Wo gilt das Tanzverbot – und wo nicht (so streng)?

In allen Bundesländern gibt es gesetzliche Regelungen zu stillen Feiertagen – aber der Umfang unterscheidet sich teils deutlich:

  • Bayern: Hat die strengsten Vorschriften. Insgesamt neun „stille Tage“, darunter ein ganztägiges Musik- und Tanzverbot an Karfreitag. Auch Karsamstag ist betroffen.

  • Baden-Württemberg: Tanzverbot an mehreren Tagen, u. a. Gründonnerstag ab 18 Uhr, Karfreitag ganztägig, Karsamstag bis 20 Uhr, außerdem an Allerheiligen, Totensonntag und dem Volkstrauertag. Auch private Feiern mit Tanz in Wirtschaftsräumen sind untersagt.

  • Berlin: Gilt als liberalstes Bundesland. Das Tanzverbot besteht nur an wenigen Stunden am Karfreitag. Ansonsten kaum Einschränkungen.

  • Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein: Eher locker geregelt. Teilweise nur an Karfreitag und auch dort nur stundenweise.

  • Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz: Mittlere Strenge – Karfreitag ist geschützt, aber nicht jeder stille Tag führt automatisch zu einem Tanzverbot.

  • Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen: Relativ restriktiv, besonders an Karfreitag und Totensonntag.

  • Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern: Moderat – Karfreitag ist geschützt, aber die Durchsetzung ist teils locker.

  • Saarland: Ähnlich wie Bayern, eher streng. Karfreitag und Allerheiligen sind besonders geschützt.

  • Niedersachsen: Mittlere Strenge – besonders Karfreitag ist betroffen, aber nicht durchgehend.

Nur Berlin erlaubt an stillen Feiertagen vergleichsweise viel – vor allem im Vergleich zu Bayern oder Baden-Württemberg, wo Tanzverbote klar geregelt und streng kontrolliert sind.

DONAU 3 FM
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