Neu-Ulm: Aktuelle Allgemeinverfügung noch bis Montag gültig

Menschen mit Masken

Im Landkreis Neu-Ulm ist die aktuelle Allgemeinverfügung noch bis einschließlich 19. Oktober gültig. Nach dem Überschreiten des Signalwertes von 35 Fällen pro 100.000 Einwohner wurde Anfang der Woche diese gültige Verfügung erlassen. Sollte am Montag die 7-Tage-Inzidenz weiterhin den Wert von 35 Fällen pro 100.000 Einwohnern überschreiten, wird der Landkreis Neu-Ulm eine neue Allgemeinverfügung erlassen.




Eine neue Allgemeinvefügung mit neuen Maßnahmen kann der Landkreis Neu-Ulm erst erlassen, wenn die Beschlüsse der Staatsregierung in der neuen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung veröffentlicht wurden. Damit wären dem Landkreis alle erforderlichen Rahmenbedingungen und Details bekannt, um eine neue Allgemeinverfügung in die Wege zu leiten. Um die dann erforderlichen Schritte zügig einleiten zu können, hat das Landratsamt Neu-Ulm bereits interne Abstimmungen getroffen.

Es gelten für den Landkreis Neu-Ulm bis Montag, 19. Oktober, noch folgende Maßnahmen:

  • Bei privaten Feierlichkeiten in öffentlichen oder angemieteten geschlossenen Räumen wird die Teilnehmerzahl auf 50 Personen begrenzt.
  • Es gibt eine dringliche Empfehlung, dass in privaten Räumen keine Feierlichkeiten mit mehr als 25 Teilnehmern stattfinden sollen.
  • Die Zuschauerzahlen für bundesweite Sportveranstaltungen werden auf maximal 500 Personen oder 10 Prozent der Stadien- oder Hallenkapazität reduziert.

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