Aufgrund des hohen Infektionsgeschehens muss der Einzelhandel weitestgehend ab 16. Dezember schließen. Doch es gibt auch Ausnahmen. Welche Läden und Geschäfte bleiben geöffnet?
Der Bund und die Länder haben gemeinsam entschieden, das öffentliche Leben radikal herunterzufahren. Grundsätzlich ist nur noch der Einzelhandel für den alltäglichen Gebrauch geöffnet. Die bisher geschlossenen körpernahen Dienstleistungen bleiben mit Ausnahme von medizinisch notwendigen Behandlungen weiter geschlossen. Auch Dienstleistungen wie Friseursalons, Kosmetikstudios und Tattoostudios müssen schließen.
Weiterhin geöffnet sind:
- Der Einzelhandel für Lebensmittel
- Wochenmärkte für Lebensmittel und Direktvermarkter von Lebensmitteln (z.B. Hofläden)
- Apotheken, Reformhäuser, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker und Hörgeräteakustiker
- Tankstellen, Kfz-Werkstätten und Fahrradwerkstätten
- Banken und Poststellen
- Reinigungen und Waschsalons
- Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkte
- Der Weihnachtsbaumverkauf
- Der Großhandel