In Baden-Württemberg bleiben Schulen und Kindertageseinrichtungen in der Zeit von Montag, 11. Januar, bis zunächst einschließlich Sonntag, 17. Januar, geschlossen.
Für die Kinder in Kindertageseinrichtungen und Schulkinder der Klassen 1 bis 7 wird wie schon vor den Weihnachtsferien eine Notbetreuung eingerichtet. Die Notbetreuung erfolgt nach wie vor durch die jeweiligen Betreuungs- beziehungsweise Lehrkräfte.
Die Anspruchsvoraussetzungen haben sich nicht geändert. Anspruch auf Notbetreuung haben Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende von ihrem Arbeitsgeber als unabkömmlich gelten. Dies gilt für Präsenzarbeitsplätze sowie für Home-Office-Arbeitsplätze gleichermaßen. Auch Kinder, für deren Kindeswohl eine Betreuung notwendig ist, haben einen Anspruch auf Notbetreuung.
Anmeldung
Die Anmeldung für die Notbetreuung erfolgt über die jeweiligen Träger und Schulen. Für die städtischen Kindergärten (Fünf Linden, Memelstraße, Mettenberg, Ringschnait, Rißegg, Kindertagesstätte) erfolgt die Anmeldung über das Anmeldeformular, das an notfallbetreuung@biberach-riss.de gesendet wird. Das Anmeldeformular ist auf der städtischen Homepage www.biberach-riss.de unter Top-Themen verlinkt.
Die Anmeldung für die Kindertageseinrichtungen der freien Träger erfolgt direkt bei der jeweiligen Kindergarten- oder Krippenverwaltung (kirchliche Träger, Waldorf, Waldkindergarten, Kinderhäusle, Hospitälische Krippen). Ebenso erfolgt die Anmeldung für die Notfallbetreuung an Schulen direkt über die Schule.
Fragen beantwortet das Amt für Bildung, Betreuung und Sport unter Telefon 51-777.