Bayern beschließt FFP2-Maskenpflicht für Nahverkehr und Einzelhandel.
In Bayern gilt vom kommenden Montag an eine Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel. Das hat das Kabinett am Dienstag in München beschlossen. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sagte, die «normalen Community-Masken» seien in der Corona-Pandemie zum Schutz der anderen. FFP2-Masken schützen auch den Träger selbst. Ziel sei, die Sicherheit im öffentlichen Personennahverkehr und im Handel zu verbessern. «Die Verfügbarkeit im Handel ist ausreichend gewährleistet, also es gibt keine Mangelware FFP2», betonte der Ministerpräsident. Die Masken seien zum Teil sogar «deutlich im Überfluss, zum Teil jedenfalls, vorhanden».
Warum FFP2 Masken?
FFP2- und FFP3-Masken können teilweise nicht nur die Mitmenschen sondern auch den Träger vor einer Infektion schützen, wurden bisher vom Robert-Koch-Institut aber vor Allem medizinischen Fachkräften, die Kontakt zu Infizierten haben, oder Risikopatienten empfohlen. Wenn diese Masken feucht werden oder Keime abbekommen, müssen sie entsorgt werden. Auch die sogenannten OP-Masken müssen nach dem Tragen weggeworfen werden. „Filtering Face Piece“ (FFP) Masken schützen vor allem vor Partikeln, Tröpfchen und Aerosolen. Die Masken sind vom Hersteller als Einwegprodukte vorgesehen. Sie sollten regelmäßig gewechselt und nach Verwendung entsorgt werden. Sie müssen dicht am Gesicht sitzen, um ihre Filterleistung entfalten zu können.