FFP2-Maskenpflicht in Bayern gilt nicht für Mitarbeiter

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Die FFP2-Maskenpflicht im Handel und in öffentlichen Verkehrsmitteln in Bayern gilt ab Montag (18.01.2021). Aber nicht für alle. 

Die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske gilt ab dem kommenden Montag nicht für Mitarbeiter im Handel, sondern nur für die Kunden.

Der bayerische Handelsverband hat gegen die ursprüngliche Regelung, also dass die Pflicht für Kunden und Mitarbeiter gelten soll, massiv interveniert. Mit Erfolg. Knackpunkt hier: Im Lebensmitteleinzelhandel würde man mit der dünnen Personaldecke mit dieser Pflicht an die Grenze kommen, da es Grenzen gebe, wie lange ein Mitarbeiter eine Maske tragen dürfe.

Kulanzwoche: Bußgelder erst eine Woche später

Laut Ministerpräsident Markus Söder sind Mitarbeiter jetzt also raus aus der Pflicht. Dazu sind auch Kinder unter 15 Jahren nicht zum Tragen einer FFP2-Maske verpflichtet. Es wird, laut Söder, außerdem eine sogenannte Kulanzwoche geben. Sprich: Bußgelder gibt’s bei Nichteinhaltung erst eine Woche später.

2,5 Millionen FFP2-Schutzmasken für Bedürftige 

Für Bedürftige will der Freistaat übrigens 2,5 Millionen FFP2-Schutzmasken kostenlos zur Verfügung stellen. Abschließend hat Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek noch erklärt, dass auch zu FFP2 gleichwertige Schutzstandards erlaubt seien, zum Beispiel also Masken mit der Kennung KN95.

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