Im Ländle finden am 14. März 2021 die Landtagswahlen statt. Hier findet Ihr alles, was Ihr über die Wahl in Baden-Württemberg wissen müsst.
Bei der Landtagswahl haben die Wähler*innen nur eine Stimme. Mit dieser Stimme votieren sie für die Kandidatin, beziehungsweise den Kandidaten einer Partei in ihrem Wahlkreis. Die Stimme wird zudem gezählt, um die Verteilung der Landtagssitze auf alle Parteien zu ermitteln. Stimmen für Kandidaten kleinerer Parteien, die ihren Wahlkreis nicht gewinnen, gehen also nicht verloren.
Wer ist wahlberechtigt?
Alle Bürger*innen aus Baden-Württemberg sind bei der Landtagswahl wahlberechtigt, sofern sie Deutsche sind und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten ihren (Haupt)Wohnsitz im Land haben, nicht durch einen Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und im Wählerverzeichnis der Heimatgemeinde geführt werden.
Bürger*innen sind immer in der Gemeinde wahlberechtigt, in der sie mit ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sind. Sie werden dort automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Nach einer Änderung des Landtagswahlrechts im Herbst 2020 sind nun auch Menschen mit Behinderung wahlberechtigt, die unter Vollbetreuung stehen.
Wer wird gewählt?
Gewählt werden kann jeder, der am Wahltag wahlberechtigt ist (siehe oben) und nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist (ausgeschlossen ist, wer infolge eines Richterspruchs die Wählbarkeit verloren hat oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt). Das passive Wahlrecht bei der Landtagswahl ist das Recht, sich um einen Sitz im Landtag zu bewerben.
Seit 2016 gilt eine strikte Unvereinbarkeit von Amt und Mandat. Das heißt, zum Beispiel Lehrer, Bürgermeister oder Landräte können nicht gleichzeitig berufstätig und Mitglied im Landtag sein. Seither gibt es keine Bürgermeister*innen und Landrät*innen im Landtag mehr. Die Kandidat*innen findet Ihr hier.