Keine weiteren Lockerungen in Bayern und Ba-Wü

Baden-Württemberg und Bayern setzen weitere Lockerungen für Freizeit und Handel zunächst aus.




Der für frühestens ab dem 22. März geplante Öffnungsschritt werde zurückgestellt, teilte eine Sprecherin des Staatsministeriums am Donnerstag mit. «Die aktuelle Lage ist derart dynamisch, dass wir unsere Maßnahmen an diesem Infektionsgeschehen ausrichten müssen», teilte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) dazu mit.

Der Öffnungsschritt, auf den sich Bund und Länder bei ihrer Konferenz Anfang März geeinigt hatten, hätte weitere Lockerungen für Kreise mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 oder zwischen 50 und 100 vorgesehen. Die für diesen Öffnungsschritt notwendigen stabilen beziehungsweise rückläufigen Inzidenzen seien derzeit aber nicht in Sicht, hieß es.

«Die Tendenz zeigt leider in die falsche Richtung. Auf dieser Grundlage sind weitere Öffnungen derzeit unrealistisch und nicht sinnvoll», so Kretschmann. Die derzeit geltenden Corona-Regeln sollen deshalb ab Montag angepasst werden. Eine neue Verordnung sei in Arbeit.

Auch Bayern lockert nicht

 

Angesichts wieder steigender Corona-Zahlen wird es auch in Bayern am kommenden Montag keine weiteren Öffnungsschritte geben: Theater, Kinos, Konzertsäle und die Außengastronomie müssen damit landesweit geschlossen bleiben. Bis auf Weiteres werde das Einvernehmen zu weiteren Öffnungsschritten nicht erteilt, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums.

Zudem seien die nächsten Bund-Länder-Beratungen am kommenden Montag abzuwarten.

Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte zuvor gewarnt: «Wir stehen vor einer stark anwachsenden dritten Welle – und jetzt müssen wir aufpassen, dass aus der dritten Welle keine Dauerwelle wird.»

Nach der bayerischen Corona-Verordnung wären am Montag die nächsten Öffnungsschritte möglich gewesen – unter folgenden Bedingungen: wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt mindestens 14 Tage lang eine Sieben-Tage-Inzidenz von 50 beziehungsweise 100 nicht überschritten wird und wenn zudem die Entwicklung des Infektionsgeschehens «stabil oder rückläufig» erscheint. Laut Verordnung hätten die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden dann jeweils «im Einvernehmen» mit dem Gesundheitsministerium weitere Öffnungen zulassen dürfen. Dieses «Einvernehmen» gibt es nun nicht.

Aufgrund des besorgniserregenden landesweiten Anstiegs der Corona-Infektionszahlen könne bayernweit nicht mehr von einer stabilen Lage im Sinne der Verordnung ausgegangen werden, sagte der Sprecher. Es sei zu erwarten, dass die Sieben-Tage-Inzidenz in Bayern in den nächsten Tagen den Wert 100 übersteige.

 

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