Karfreitag und Ostersonntag doch keine Geschäfte offen

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat jetzt beschlossen, dass am Karfreitag und am Ostersonntag keine Geschäfte öffnen dürfen.

Sie reagiert damit auf die scharfe Kritik der evangelischen Landeskirchen, die sich massiv darüber beschwert hatten, dass die Menschen laut geltender Corona-Verordnung an Karfreitag und Ostersonntag nicht zum Gottesdienst, aber zum Einkaufen dürfen. Der Ostermontag bleibt nach dem Beschluss der Landesregierung außen vor, am Ostermontag darf eingekauft werden.

Lesen Sie hier den Artikel Landeskirchen üben scharfe Kritik an Karfreitags-Ladenöffnung.

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