Regelung für Inzidenz über 100 im Kreis Günzburg

Das Landratsamt Günzburg weist nochmal auf die neuen Regelungen hin, die ab dem heutigen Mittwoch gelten.

Diese Regelungen gelten, weil der Inzidenzwert drei Tage infolge bei über 100 liegt.

Notbremse:

Wechsel in die „Notbremse“ nach Bekanntmachung durch das Landratsamt.

Es gelten Maßnahmen von vor dem 8. März (unter anderem):

  • Kontaktbeschränkung: ein Haushalt + eine Person
  • Ausgangssperre: 22 bis 5 Uhr

Neuregelung im Einzelhandel:

  • „Click and Meet“ mit aktuellem Negativtest
  • „Click and Collect“ ohne Test
  • Dienstleistungsbetriebe zum Zweck der Körperhygiene sind geöffnet (Frisöre, Fußpflege, Maniküre, Gesichtspflege).
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