Ab Freitag greifen Lockerungen im Kreis Biberach

Biergartentische

Freude in Biberach. Nachdem die 7-Tage-Inzidenz für den Kreis Biberach seit fünf aufeinanderfolgenden Werktagen stabil unter 100 liegt, gibt es ab Freitag viele Lockerungen. Darauf weist das Biberacher Landratsamt hin.




So fällt ab Freitag die Ausgangsbeschränkung zwischen 22 und 5 Uhr weg. Innen- und Außengastronomie dürfen wieder öffnen. Ebenso Hotels, Bibliotheken und Museen. Schwimmen gehen ist zumindest im Freien möglich, also in den Freibädern und Außenbecken sowie an Badeseen. Auch Minigolf-Anlagen und Hochseil-Gärten dürfen wieder öffnen. Kontaktarmer Sport ist wieder in Gruppen von bis zu 20 möglich und bis zu 100 Zuschauer sind bei Spitzensport- und Kulturveranstaltungen im Freien erlaubt.

Masken-Pflicht und Mindestabstand gelten aber weiterhin

In allen Einrichtungen muss eine Maske getragen und die Kontaktdaten müssen aufgenommen werden. Die Personenzahl wird beschränkt, so dass der Mindestabstand eingehalten werden kann. Der Zutritt ist nur für Personen mit einem negativen Testnachweis, einem Impf- oder Genesenen-Nachweis möglich. Die Pflicht zur Vorlage eines Test-/Impf- oder Genesenen-Nachweises gilt auch für die Teilnahme an Angeboten und Aktivitäten, die in den Öffnungs-Stufen wieder möglich sind.

Körpernahe Dienstleistungen wie ein Friseurbesuch sind erlaubt unter der Bedingung, dass während des gesamten Aufenthalts eine medizinische Maske getragen wird. Ein tagesaktueller Schnell- oder Selbsttest ist nur noch erforderlich, wenn die Maske während der Dienstleistung, zum Beispiel bei einer Rasur, abgenommen werden muss.

Für den Einzelhandel sieht der Stufenplan eine Modifikation der bisherigen Regelungen aus der Corona-Verordnung vor. Im Rahmen von Click & Meet können statt einem Kunden pro 40 m² zwei getestete (bzw. geimpfte oder genesene) Kunden ohne vorherige Termin-Buchung zugelassen werden.

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