Ulm lockert weiter, bald auch der Alb-Donau-Kreis

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Die Sieben-Tage-Inzidenz im Stadtkreis Ulm ist seit fünf Tagen stabil unter 50. Und weil das so ist, wird ab morgen weiter gelockert.




Das Gesundheitsamt im Landratsamt Alb-Donau-Kreis hat am heutigen 7. Juni 2021 rechtswirksam festgestellt, dass der 7-Tage-Inzidenzwert für den Stadtkreis Ulm seit 5 Tagen unter dem Wert von 50 / 100.000 Einwohner liegt. Die Grundlage für diese Feststellung und maßgeblicher Indikator für die Corona-Maßnahmen ist die 7-Tage-Inzidenz, die das Robert-Koch-Institut (RKI) für die einzelnen Land- und Stadtkreise ausweist.

Das Gesundheitsamt hat die entsprechende offizielle Feststellung bereits auf der Webseite des Landratsamtes in der Rubrik „Bekanntmachungen“ veröffentlicht.

Damit treten am morgigen Dienstag, den 8. Juni 2021, die damit verbundenen Lockerungen in Kraft. Nach der heute, am 7. Juni 2021 in Kraft getretenen neuen Fassung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg gelten in Ulm ab dem morgigen Dienstag, zusätzlich zu den Lockerungen des Unterschreitens von 50, auch die Erleichterungen der Öffnungsschritte 1 bis 3 unmittelbar.

Die wichtigsten Lockerungen

  • Für den Einzelhandel entfällt die Testpflicht. Zu beachten ist allerdings die Maskenpflicht vor den Geschäften und auf den Parkplätzen. Ein gesteuerter Zutritt ist notwendig, da es weiterhin, je nach Größe der Verkaufsfläche, Begrenzungen der Personenzahl je Quadratmeter gibt.
  • Vortrags- und Informationsveranstaltungen sind mit 500 Personen im Freien bzw. 250 Personen in geschlossenen Räumen vorgesehen.
  • Für Veranstaltungen in Theatern, Kulturhäusern, Kinos sind als Besucherzahlen 250 innen und bis 500 außen erlaubt.
  • Auflagen bei Büchereien, zoologischen und botanischen Gärten, Museen, Galerien und Gedenkstätten entfallen.
  • Wettkampfveranstaltungen des Profi- und Spitzensports sowie im Bereich des Amateursports sind ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl gestattet – bis 500 Zuschauer (außen) und 250 Zuschauer (innen).
  • Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport in Sportanlagen und Sportstudios ist innen und außen möglich, bei Begrenzung 1 Person pro 20 Quadratmeter.
  • Der Gastronomiebetrieb ist bis 1 Uhr nachts gestattet. Gleiches gilt für Shisha- und Raucherbars (Rauchen nur im Freien gestattet). Die AHA-Regeln sind einzuhalten. Für die Personenzahl je Betriebsfläche gelten weiterhin Begrenzungen.
  • Für Ansammlungen, private Zusammenkünfte und private Veranstaltungen gilt eine Begrenzung auf maximal zehn Personen aus drei Haushalten. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 13 Jahre zählen dabei nicht mit, zusätzlich dürfen bis zu fünf weitere Kinder bis einschl. 13 Jahre aus beliebig vielen Haushalten hinzukommen.

Im Alb-Donau-Kreis wohl ab Mittwoch weitere Lockerungen

Nachdem der Alb-Donau-Kreis heute den vierten Tag bei der 7-Tage-Inzidenz unter 50 liegt, könnte das Gesundheitsamt morgen (8. Juni) die 5-tägige Unterschreitung öffentlich feststellen. Dann würden ab Mittwoch, 9. Juni die gleichen Öffnungsbestimmungen gelten, wie im Stadtkreis Ulm.

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