Mit der neuen Einstufung gelten in dem Landkreis umfassende Lockerungen, spürbar in Handel, Gastronomie, bei privaten Treffen und der Zuschauerzahl in Kultur und Sport.
Im Landkreis Biberach lag am 29. Juni den fünften Tage in Folge unter einer 7-Tage-Inzidenz von 10. Mit der amtlichen Feststellung des Gesundheitsamtes gilt damit ab Mittwoch, 30. Juni, die Inzidenzstufe 1 des Landes Baden-Württemberg.
Neue Regeln
Unter anderem gilt:
- Sie dürfen sich privat mit bis zu 25 Personen aus beliebig vielen Haushalten treffen. Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt.
- Private Veranstaltungen wie Geburtstags- oder Hochzeiten sind draußen mit bis zu 300 Personen erlaubt, in geschlossenen Räumen müssen die Teilnehmer einen Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis vorlegen.
- Öffentliche Veranstaltungen sind mit bis zu 1.500 Personen im Freien möglich, zum Beispiel bei Kultur und Sport, oder mit bis zu 500 Personen in geschlossenen Räumen.
Eine genaue Übersicht finden Sie hier. Sollte die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen wieder auf über 10 steigen, müssen die Lockerungen zurückgenommen werden.